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Urteil im Prozess um Brutalität gegen die eigene Ehefrau Vater von fünf Kindern muss für zwei Jahre ins Gefängnis

Von Wolfgang Biermann 19.03.2009, 05:06

Stendal. Ein Vater von fünf Kindern muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Wegen zweifacher Körperverletzung, begangen an seiner Ehefrau, verurteilte gestern die I. Große Strafkammer am Landgericht Stendal einen 41-jährigen Libanesen, der mit seiner Familie seit dem Jahr 2000 in Stendal im Status der Duldung lebt.

" Bewährung war abzulehnen, weil eine positive Prognose nicht gestellt werden kann ", begründete die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden. Es sei zu befürchten, dass der Angeklagte sonst wieder den Kontakt zu seiner Ehefrau suchen werde. Damit bestünde die " Gefahr, dass die Situation erneut eskaliert, weil die familiäre Situation nach wie vor ungeklärt " sei.

Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass es am 29. Mai vorigen Jahres zwischen den Eheleuten einen heftigen Streit gab. Aus der verbalen Auseinandersetzung heraus habe der Angeklagte seine Frau gegen die Wand gedrückt und sie am Hals gewürgt.

Er habe erst von ihr abgelassen, als es an der Wohnungstür geklopft habe. Dann sei die Frau auf den Boden gesunken. Würgemale und Schmerzen habe sie von der als vorsätzliche Körperverletzung eingeordneten Tat davongetragen.

Als erwiesen sieht es das Gericht ebenfalls an, dass der zu dieser Zeit schon von seiner Frau im Asylbewerberheim getrennt lebende Angeklagte am 26. August des Vorjahres seiner Frau auf dem Weg in die Stadt folgte. Unweit des Heimes habe er sie eingeholt und im Beisein von zwei ihrer Kinder zur Rede gestellt. Er habe seine Rückkehr in die Familie erreichen wollen. Als die Frau das aber abgelehnt habe und mit dem Gang zur Polizei drohte, habe der angeklagte Ehemann ihr mit einem Stock von hinten auf den Kopf geschlagen. Nachdem die Frau zu Boden gegangen war, hat er sie nach Feststellung des Gerichts noch weiter geschlagen – ins Gesicht und auf die linke Hand. Blutende Platzwunden, ein aufgerissener Nasenflügel und ein gebrochener Finger mussten stationär behandelt werden. Als gefährliche Körperverletzung wertete das Gericht diese zweite körperliche Attacke.

Richterin Henze-von Staden sprach von " einer brutalen Vorgehensweise und einer Tat mit erheblichen Folgen ". Bezüglich der gleichfalls angeklagten Vergewaltigung seiner Ehefrau in sechs Fällen gab es indes einen Freispruch. " Nicht, dass die Kammer der Frau nicht glauben würde, aber ihre Aussage war nicht hinreichend ergiebig und die Vorgänge nicht mehr feststellbar. "

" Ich hatte nie die Absicht, gewalttätig zu sein und war nicht in normalem Zustand ", hatte der Angeklagte vor dem Urteil bekundet und um ein milde Strafe ersucht.