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18 Monate Gefängnis auf Bewährung Keine Mordabsprache, aber versuchte Nötigung

19.03.2009, 05:06

Stendal ( wbi ). Perfi der Scherz mit halbwegs gutem Ausgang : Von der Verabredung zum Mord per SMS hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht Stendal gestern Christian B. ( 24 ) freigesprochen. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Jedoch verurteilte das Gericht den in Stendal geborenen B. wegen versuchter Nötigung zu 18 Monaten Gefängnis. Die muss er aber nicht antreten, wenn er sich in zweijähriger Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lässt.

" Entgegen der Aktenlage handelt es sich beim Angeklagten nicht um einen Gewalttäter mit sexueller Abartigkeit ", begründete der Vorsitzende Richter Gerhard Henss den Freispruch hinsichtlich der Verabredung zum Mord, die keine war – zumindest wohl keine ernst gemeinte. Aus Wut über das Desinteresse einer Stendalerin ( 21 ) an einer sexuellen Beziehung zu ihm, soll sich der 24-Jährige laut Anklage am 15. Mai 2008 mit dem ehemaligen Partner der jungen Frau per SMS zum Mord an ihr verabredet zu haben. Kennengelernt hatte B. die Frau übers Chatten im Internet.

Vor dem Mord sollte sie gefesselt, entkleidet, vergewaltigt und ihre Leiche dann in einem Müllsack entsorgt werden. " Intellektuell einfach strukturiert " zu sein, bescheinigte ein Gutachter dem Angeklagten. Der gab vor Gericht an, nie vorgehabt zu haben, die geplanten Verbrechen in die Tat umzusetzen. Die Polizei fand bei seiner Festnahme weder Messer, Klebeband noch Müllsack. Alles Werkzeuge, die er laut SMS zur Tatausführung mitbringen wollte. Die junge Frau, Mutter von zwei Kindern, leidet noch heute unter Angstzuständen. Ihre Todesangst sei vor allem dem Nach-Tat-Verhalten des Angeklagten anzulasten, so Richter Henss.

Hätte B. bei der Polizei nicht ein falsches Geständnis abgelegt und den Mordplan als echt bezeichnet, wäre es erst gar nicht zum Prozess gekommen.