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  7. Stalking-Hochburg Magdeburg - ein Opfer erzählt: "Ich möchte einfach, dass er mich in Ruhe lässt."

Magdeburg ist auf Platz 4 einer deutschlandweiten Statistik. Nur in Köln, Leverkusen und Rostock gab es mehr Fälle Stalking-Hochburg Magdeburg - ein Opfer erzählt: "Ich möchte einfach, dass er mich in Ruhe lässt."

Von Lisa Marie Sowa 21.08.2014, 01:14

Im Jahr 2010 nahm die Polizei 169 Anzeigen mit dem Straftatbestand der Nachstellung auf. Eine davon stammt von Gaby V.* - Die 52-Jährige wartet bis heute auf ein Urteil.

Magdeburg l "Ich wünsche ihm nichts Böses. Ich möchte nur, dass er mich in Ruhe lässt." Worte, in denen Verzweiflung mitklingt, Hilflosigkeit. Gesprochen von Gaby V. - seit über zwei Jahren Stalking-Opfer. Der Täter: ihr ehemaliger Lebensgefährte.

Gaby ist eines der Magdeburger Stalking-Opfer, die sich hinter einer Polizei-Statistik aus dem Jahr 2010 verstecken - nach der nur noch in Köln, Leverkusen und Rostock mehr Anzeigen mit dem Straftatbestand der Nachstellung aufgegeben wurden.

"Seit 2007 ist Stalking dank Paragraf 238 StgB Nachstellung strafbar", erklärt Lissy Herrmann von der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking. "Allerdings ist der Paragraf sehr subjektiv auslegbar. Darin ist zum Beispiel die Rede von `beharrlichem` Verhalten des Täters, was das Aufsuchen von räumlicher Nähe zum oder der Versuch von Kommunikation mit dem Opfer betrifft. Strafbar ist das Verhalten des Täters nur dann, wenn er die Lebensqualität des Opfers `schwerwiegend beeinträchtigt`. Doch was bedeutet das: beharrlich, schwerwiegend? Das empfindet jeder anders!"

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der erfassten Fälle 2011 auf 131 gesunken. "Wichtig bei diesen Zahlen ist jedoch immer, dass längst nicht alle Fälle zur Anzeige gebracht werden", erklärt die Magdeburger Kriminalbeamtin Ilona Wessner. "Die Dunkelziffer liegt deutlich höher."

Stalking meint offiziell "das beabsichtigte, vorsätzliche und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person gegen deren erklärten Willen" - und muss demnach nicht immer etwas mit Bedrohung zu tun haben. "Ich habe Fälle erlebt, in denen der Stalker seinem Opfer jeden Freitag die Wochenendeinkäufe vor die Tür gestellt hat", erzählt Lissy Herrmann. "Oft werden Geschenke gemacht oder Blumen vor die Tür gestellt. Aber auch das kann nerven und vor Nachbarn oder Arbeitskollegen unangenehm sein."

Doch was tut man, wenn jemand plötzlich nicht mehr locker lässt, die Grenzen normalen Interesses und Aufmerksamkeit überschreitet? "Wer sich belästigt fühlt, sollte von Anfang an möglichst wenig Kontakt zulassen", erklärt Ilona Wessner. "Das heißt: Keine Gespräche führen. Nicht ans Telefon gehen, am besten einen Anrufbeantworter vorschalten. Geschenke oder Briefe ungeöffnet zurücksenden. Wenn der Stalker einen verfolgt, fährt man am besten direkt zum nächsten Polizeirevier. Außerdem sollte man auch sein Umfeld informieren - nicht dass jemand unbeabsichtigt Informationen an den Stalker weitergibt."

Gaby wohnte ein Jahr mit ihrem Ex-Partner zusammen. Zuerst waren sie nur Freunde, dann entwickelte sich mehr. Doch es gab Streitigkeiten, vor allem ging es ums Geld. Sie zog aus. "Ich wollte ihm die Trennung erleichtern, habe mich noch mit ihm getroffen. Aber immer wieder klar gemacht: Ich möchte keine Beziehung", erzählt die Magdeburgerin. "Irgendwann konnte ich dann auch diesen Kontakt nicht mehr halten. Doch das wollte er nicht akzeptieren. Erst machte er mir Geschenke: Blumen, Konfekt. Doch das ließ irgendwann nach. Er fing an, mich zu beleidigen." Sie schüttelt sich. "So böse Wörter, die kann ich nicht wiederholen."

Auch Drohungen sind bald an der Tagesordnung. Immer wieder beteuert er, dass er sie liebe. Und, dass er sie "richtig tot" macht. Dass er ihr den Kopf abschneidet, wenn er sie alleine erwischt.

"Ich habe einfach nur Angst", schließt Gaby. "So ist mein Leben kein Leben mehr." Man sieht ihr die monatelange Belastung an.

"In etwa 50 Prozent aller Fälle kennen sich Stalker und Opfer aus einer ehemaligen Liebesbeziehung", erklärt Lissy Herrmann. "Die andere Hälfte entsteht manchmal sogar ohne dass beide Parteien sich persönlich kennen. Und: Es gibt Berufsgruppen, die besonders gefährdet sind. Verkäufer, Pflegepersonal - jeder, der mit Menschen zu tun hat und im Beruf freundlich sein muss."

Im September 2010 wurde der Angeklagte das erste Mal gewalttätig. Der Chef des Opfers konnte damals einschreiten: "Ich habe gesehen, wie er Gaby am Arm packte, als sie von der Arbeit nach Hause gehen wollte. Er zog sie hinter sich her wie einen Hund", berichtet er.

"Mein Kollege und ich sind dazwischengegangen. Wir konnten sie gerade noch von ihm losreißen, bevor er sie in die Straßenbahn zerren konnte. Keine Ahnung, was er mit ihr vorhatte." Aus dem Chef ist mit den Jahren ein Freund geworden. Mit ihm ging Gaby noch am selben Abend zur Polizei. Außerdem nahmen sie Kontakt zu einer Anwältin auf.

"Seitdem versuchen wir, gegen den Täter anzugehen", berichtet Opferanwältin Petra Küllmei. "Das erste Kontaktverbot wurde im November 2010 beschlossen. Bereits Ende Dezember 2010 hatten wir 16 Zuwiderhandlungen dokumentiert und beim Familiengericht einen Antrag auf Ordnungsgeld gestellt. Seitdem warten wir auf ein Urteil."

Während der ganzen Zeit verfolgt der Stalker seine ehemalige Partnerin. Verstößt regelmäßig gegen das Kontaktverbot. Vorerst ohne Konsequenzen. "Uns sind die Hände gebunden", erklärt Bernhard Wessner, Pressesprecher der Polizei. "Wenn wir auftauchen, räumt er die Örtlichkeit freiwillig. Damit ist die Ordnung wieder hergestellt. Mehr können wir nicht machen, an dieser Stelle muss das Gericht handeln."

Parallel zu dem Antrag auf Ordnungsgeld läuft gegen den Angeklagten auch ein Strafverfahren mit vier Anklagen: Zweimal wegen Nachstellung, einmal wegen Nachstellung in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung, noch eine wegen Bedrohung. Die letzte Verhandlung fand Mitte Januar statt - und musste abgebrochen werden. Die Richterin fragte einzelne Daten und die jeweiligen Geschehnisse ab. "Wie sollte ich mich erinnern?" Gaby schüttelt den Kopf. "Ich hätte sagen können, wann er nicht da war." Dabei ist jede einzelne Anzeige mit genauen Angaben gemacht worden. "Diese Anzeigen - und somit auch unsere Aufzeichnungen - hätten dem Gericht vorliegen müssen", wundert sich Küllmei.

Und auch Gabys Chef, der als Zeuge geladen war, ärgert sich: "Wir fragen uns, wieso die Richterin nicht mit uns Zeugen weitergemacht hat. Wir mussten alle nach Hause gehen - dabei hätten wir doch bestätigen können, was der Mann getan hat!" "Wenn die Zeugin keine konkreten Angaben machen kann, muss sie sich nicht wundern, dass die Verhandlung abgebrochen wird", begründet Pressesprecher Frank Gärtner vom Amtsgericht Magdeburg diese Entscheidung. "Es wird einen Fortsetzungstermin geben."

Wann dieser ist, steht noch nicht fest. Auch nicht, wie oft der Angeklagte seinem Opfer bis dahin noch auflauert - und wie weit er dabei gehen wird.

(* Name von der Red. geändert)