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Keine Hinderungsgründe für Reinhard Lüder Verwaltungsgericht hebt Beschluss auf

15.03.2014, 01:18

Barleben (kkl) l Die Entscheidung ist gefallen: Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts in Magdeburg hat in der Sache Reinhard Lüder (SPD) gegen den Gemeinderat Barleben das Urteil gesprochen. Der Klage des Barleber Gemeinderatsvorsitzenden Reinhard Lüder gegen den Beschluss des Gemeinderates Barleben wurde stattgegeben.

Die Vorgeschichte: Die Fraktion der Freien Wähler sah beim Vorsitzenden des Gemeinderates Reinhard Lüder einen Interessenkonflikt. Dabei ging es darum, ob es objektive "Hinderungsgründe" dafür gab, dass Reinhard Lüder, da er Angestellter der Gemeindeverwaltung Barleben ist, überhaupt sein Ehrenamt ausüben darf (Volksstimme berichtete). Der Antrag der Freien Wähler fand im Dezember 2012 im Gemeinderat eine knappe Mehrheit.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates, dass er sein Ehrenamt nicht mehr ausüben könne, legte Reinhard Lüder umgehend Einspruch ein und klagte gegen den Rat. Das Verwaltungsgericht gab jetzt der Klage statt und hob den Beschluss des Gemeinderates auf. Das Gericht sah keine Hinderungsgründe für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Gemeinderates. Nach der Urteilsverkündung ließ Lüder mitteilen, dass es ihn noch immer traurig stimmt, dass er nach 24 Jahren ehrenamtlicher Arbeit genötigt war, gegen einen Beschluss des Gemeinderates zu klagen. Reinhard Lüder wörtlich: "Ich hege Zweifel, ob hier wirklich nur die Rechtssicherheit im Mittelpunkt stand."