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Vom Gemeinderat durch Beschluss zu verabschieden Bedarfsplan für den Brandschutz

Von Klaus Dalichow 26.05.2011, 04:38

Groß Ammensleben/Barleben. Die Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt haben eine Risikoanalyse zu erstellen und den Bedarf für den Brandschutz in ihrem Hoheitsgebiet zu ermitteln. Das regelt ein Runderlass des Innenministers vom August 2009. Im Interesse einer einheitlichen und vergleichbaren Erfassung und Bewertung haben sie sich dazu eines Musterfragebogens zu bedienen. Die Einheitsgemeinden Niedere Börde und Barleben hätten eigentlich ihre Risikoanalysen und Brandschutzbedarfspläne der Kommunalaufsicht Anfang 2011 vorlegen müssen, beide Kommunen haben aber um Aufschub gebeten. Analyse und Plan sind übrigens vom Gemeinderat durch Beschluss zu verabschieden. In Barleben kommen die Unterlagen laut Gemeindewehrleiter Patrick Säuberlich demnächst in die Beratungsfolge. Die Gemeinde Niedere Börde hat für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes in ihren diesjährigen Haushalt 5000 Euro eingestellt. Sie bedient sich wie Barleben eines außenstehenden Gutachters.

Erfasst mit der Risikoanalyse werden Verkehrswege sowie Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung wie Schulen, Pflege- und Altenheime oder Krankenhäuser, historische Gebäude und Kulturstätten. Erfasst werden Gefahrenpotenziale wie Überschwemmungsgebiete sowie Öl- und Gasfernleitungen. Beim Brandschutzbedarfsplan geht es um die Löschwasserversorgung, die Ausstattung mit Fahrzeugen, die Struktur der jeweiligen Gemeindewehr. Bewertet wird die Leistungsfähigkeit der Gemeindewehr. Es geht um Erfüllung personeller Mindestanforderungen in den Ortsfeuerwehren.