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Neuerung für geplante Zwangszuordnung Zugeordnete Gemeinden dürfen einen Vertreter in Rat entsenden

Von Maik Schulz 23.04.2010, 04:49

Mit einer Änderung der geplanten Gesetze zur Zwangszuordnung der bisher unwilligen Gemeinden will die Landesregierung nun die Gemeindegebietsreform zum erfolgreichen Abschluss bringen. Anlass sind rechtliche Bedenken und eine erwartete Klagewelle der betroffenen Gemeinden.

Irxleben / Hohe Börde / Bornstedt / Rottmersleben. Der Wellener Gemeinderat und Wellener Ortsbürgermeister Holger Stahlknecht erläuterte am Dienstag im Gemeinderat Hohe Börde die Pläne. Stahlknecht ist im Landtag Vorsitzender des Innenausschusses und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Bereits vorgestern berichtete die Volksstimme auf der Landesseite über die geplanten Gesetzesänderungen. Das hat auch Auswirkungen auf die Hohe Börde.

Hier planen die nach wie vor selbständigen Gemeinden Rottmersleben und Bornstedt Klagen gegen das sie betreffende Zuordnungsgesetz. Die größten Aussichten auf Erfolg hätte laut Angaben des von beiden Gemeinden beauftragten Anwalt Ulrich Koehler eine Klage gegen den bisherigen Gesetzentwurf wegen Verstoßes des Demokratieprinzips.

Klage hätte gute Aussichten auf Erfolg

Denn : Bisher sollte im Falle einer Zwangszuordnung von Rottmersleben und Bornstedt in beiden Ortschaften lediglich ein neuer Ortschaftsrat gewählt werden. Der Angriffspunkt : Im Gemeinderat Hohe Börde würde bis zur nächsten Kommunalwahl ( 2014 ) kein Abgeordneter vertreten sein, der von Rottmerslebern oder Bornstedtern gewählt worden ist. Und der Gemeinderat entscheidet im Gegensatz zu den Ortschaftsräten über die wesentlichen Anglegenheiten wie den Haushaltsplan.

Eine Klage gegen diese mangelnde Repräsentation in dem maßgeblichen politischen Entscheidungsgremium der Hohen Börde hat auch nach Ansicht anderer Rechtsexperten gute Aussichten auf Erfolg.

Um diesen Klagen schon vor der Gesetzgebung den Wind aus den Segeln zu nehmen, verständigten sich die Rechtsexperten der Regierungsparteien CDU und SPD auf eine Änderung der im Juni 2010 vom Landtag zu verabschiedenden Zuordnungsgesetze.

Je Ein Vertreter für den Einheitsgemeinderat

Holger Stahlknecht erläuterte am Dienstag in Irxleben : " Die Gesetztesnovellierung sieht vor : Zugeordnete Gemeinde können für die Zeit nach der Auflösung aus der Mitte ihres Gemeinderates einen Vertreter in die Einheitsgemeinderat entsenden. Die Bürgermeister können nicht entsandt werden. Dieser Gemeindevertreter hat bis zum Ende der Legislaturperiode Stimmrecht im Einheitsgemeinderat. "

Somit würden Rottmersleben und Bornstedt bis zur nächsten Wahl des Einheitsgemeinderats dort repräsentiert sein, und die Klagen beim Landesverfassungsgericht dürften somit kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Allerdings ist seit dem Beschluss des Gemeinderates Hohe Börde zur Zuordnung von Rottmersleben offen, ob Rottmersleben nicht der Stadt Haldenslebenzugeordnet wird ( Volksstimme berichtete ).

Zur Zukunft der Dorfparlamente in Bornstedt und Rottmersleben erläuterte Stahlknecht : " Mit der Zuordnung werden die Gemeinderäte von Bornstedt und Rottmersleben aufgelöst. Vor der Aufl ösung wird den Gemeinderäten die Eintscheidungskompetenz darüber eingeräumt, ob ein neuer Ortschaftsrat gewählt werden soll.

Lehnt der lokale, aufzulösende Gemeinderat in Bornstedt oder Rottmersleben die Wahl eines Ortschaftsrates durch die Bürger ab, dann entscheidet der Einheitsgemeinderat über die Wahl eines Ortschaftsrates. "