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Gemeinderat beschließt Wappen, Flagge und Dienstsiegel Loitscher Rosen und Heinrichsberger Adler bleiben erhalten

Von Burkhard Steffen 22.01.2010, 05:53

Loitsche-Heinrichsberg. Der Gemeinderat der neuen Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg hat auf seiner konstituierenden Sitzung in der vergangenen Woche auch Wappen, Flagge und Dienstsiegel beschlossen. Die neue Gemeinde vereint als Körperschaft die ehemaligen Gemeinden Loitsche einschließlich Ramstedt und Heinrichsberg jetzt als Ortsteile.

Die Gestaltung eines Wappens für die Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg wurde bei dem bekannten Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch in Auftrag gegeben, um künftig im Siegel, auf der Flagge und im sonstigen Gebrauch ein den Regeln der Heraldik entsprechendes und offiziell genehmigtes Wappen sowie damit verbunden Flagge und Dienstsiegel als Hoheitszeichen zu führen. Jörg Mantzsch hat bereits mehr als 500 Wappen für Gebietskörperschaften entwickelt.

" Um ein Wappen zu führen, bedarf es dessen staatlicher Genehmigung. Die gesetzliche Grundlage dazu bilden Runderlasse aus dem Innenministerium ", informierte Jörg Mantzsch als Gast der Sitzung die Ratsmitglieder und nannte auch die entsprechenden Voraussetzungen. " Das Wappen muss heraldisch korrekt sein. Es muss den Regeln und Gepflogenheiten der Wappenkunde und der Wappenkunst entsprechen. Wappensymbole und Tinkturen müssen historisch gerechtfertigt sein und sich aus der regionalen Geschichte und Tradition heraus erklären. Unwesentliche und nur momentan relevante Gegebenheiten sollten keine Beachtung finden. Das Wappen muss sich auf Wesentliches beschränken und die Besonderheit der sich verbindenden Gemeinden symbolisch ausdrücken. Das Wappen sollte in seiner Symbolik und in seinen Farben so gestaltet sein, dass sich die Bevölkerung damit identifizieren kann. In diesem Sinne ist ein Wappen identitätsstiftend. Das Wappen muss genehmigungsfähig sein, das heißt, es muss einmalig und unverwechselbar sein und einen positiven Bescheid bei der Begutachtung durch das Landeshauptarchiv erreichen ", zählte Jörg Mantzsch auf.

Der offizielle Verfahrensweg ist, dass sich die Gemeinde mit dem Wappenentwurf an das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt als zuständige Fachabteilung der Landesregierung wendet. Von hier erhält die Gemeinde fachliche Hinweise und gegebenenfalls die Bestätigung. Der Landkreis erteilt erst nach dieser Befürwortung die Genehmigung.

Wappen muss zeitlos seine Gültigkeit haben

Bei Laien besteht oft der Wunsch nach einem prächtigen Wappen. Der Gesetzgeber fordert aber in den Rechtsgrundlagen unseres Bundeslandes : " Wappen sind an die Prinzipien der Einfachheit, Klarheit und Übersichtlichkeit gebunden. "

" Bei der Entwicklung beziehungsweise dem Redesign eines Wappens ist davon auszugehen, dass es zeitlos seine Gültigkeit haben muss und sich die Menschen allzeit mit ihm identifizieren können. Momentane Gegebenheiten, die für die Entwicklungsgeschichte nicht wesentlich sind oder künstlerische Trends in einem Wappen zu verwenden, ist nicht ratsam. Folgende Generationen werden sich dann sicherlich um eine Änderung bemühen. Die Bezugnahme auf eine territoriale Besonderheit, auf eine sich bereits etablierte Symbolik aus der örtlichen Geschichte heraus in einer Darstellung, die sich von anderen kommunalen Wappen abhebt, ist dagegen die richtige Methode und wurde im vorliegenden Fall berücksichtigt ", so Mantzsch.

Wenn es sich um ein Gemeindewappen handelt, sei auch zu beachten, dass nicht eine Häufung von Symbolen und Farben ( Tinkturen ) im Wappen angebracht sind. Das Wappen müsse sich vielmehr auf Wesentliches reduzieren und klar und übersichtlich sein.

Loitsche wie auch Heinrichsberg besaßen als Gemeinden rechtsgültige Wappen. Das Wappen von Heinrichsberg wurde am 17. November 1995, das von Loitsche am 2. November 1999 durch das Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt.

Die wesentlichen Elemente beider Wappen - Rosen, Adler auf dem Turm - wurden in Verbindung mit den Flüssen Elbe und Ohre nach den Regeln der Wappenkunst in heraldisch korrekter Weise in das neue Gemeindewappen aufgenommen.

Dabei folgt die Anordnung der Symbole der Namensgebung der Gemeinde. Die heißt Loitsche-Heinrichsberg, weshalb zuerst, das heißt oben, die Insignien von Loitsche stehen und dann die von Heinrichsberg. Die Beschreibung des Wappens in heraldischer Fachsprache, Blasonierung genannt, lautet : " Rot über Gold durch silbern-blau geteilten Wellenbalken geteilt, oben drei goldene Rosen mit rot umkränzten goldenen Butzen, unten wachsend ein schwarz gefugter roter Zinnenturm mit offenem schwarzem Tor, aus dem Turm wachsend ein nach links blickender golden bewehrter schwarzer Adler. "

Das vom Gemeinderat beschlossene und ins Genehmigungsverfahren gebrachte Wappen wird nach Verleihung durch die Landesregierung künftig die Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg repräsentieren. Das Wappen ist nach Überstellung der Urkunde rechtsgültig. Als Hauptfarben gelten Gelb ( angesprochen als Gold ) und Rot, die zugleich die Gemeindefarben sind und auch in der gleichzeitig beschlossenen Flagge geführt werden.