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Städte über 20 000 Einwohner sollen Wohngeldstelle betreiben, doch in Zerbst sinken die Fallzahlen Zerbster Wohngeldanträge wieder beim Kreis bearbeiten

Von Thomas Drechsel 13.03.2014, 01:18

Zerbst l Die Stadt Zerbst will keine Wohngeldstelle mehr betreiben. "Die Fallzahlen sind derart zurückgegangen, dass es aus Sicht der Stadt besser wäre, wenn die Zerbster Wohngeldbelange bei der Wohngeldstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit bearbeitet werden", sagte der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) in dieser Woche der Volksstimme.

Die Zerbster Wohngeldstelle war erst im Jahr 2010 eingerichtet worden. Damals stieg im Zuge der Eingemeindungen die Einwohnerzahl über die laut Wohngeldgesetz festgelegte Grenze von 20 000 Einwohner. Für alle kreisangehörigen Kommunen unterhalb dieser Einwohnerzahl ist per Gesetz und auf eigene Kosten der Landkreis zuständig.

2010 wurde der Landkreis also die Zerbster Wohngeld-Antragsteller los, zugleich auch das entsprechende Sachbearbeiter-Personal. Zwischenzeitlich steht die Stadt nunmehr vor der Frage, eine demnächst ausscheidende Wohngeld-Bearbeiterin zu ersetzen. "Dies bewirkt automatisch auch Aufwendungen für Schulungen", so Dittmann. "Wenn man berücksichtigt, dass für einzelne Tätigkeiten beim Vollzug des Wohngeldgesetzes zwei verschiedene Sachbearbeiter denselben Antrag bearbeiten müssen - zum Beispiel darf derjenige, der den Wohngeldanspruch bearbeitet und das Wohngeld anweist, nicht zugleich derjenige sein, der es auszahlt - und zudem die Fallzahl zurückgeht, dann wäre es kostengünstiger, die Wohngeldanträge beim Landkreis bearbeiten zu lassen."

Die Landkreis-Wohngeldstelle gehört zum in Bitterfeld ansässigen Sozialamt. Hier werden für alle Kommunen unter 20 000 Einwohner die Wohngeldanträge bearbeitet. Auch hier gehen, so Dittmann, die Fallzahlen zurück. "Es wäre also durchaus von beiderseitigem Vorteil, wenn wir diese Aufgabe nach nur vier Jahren wieder an den Landkreis zurückgeben."

Anders als die kleinen Orte des Kreises, muss Zerbst für die Erledigung der Wohngeld-Verwaltungsarbeit bezahlen. Die Höhe der quartalsweise zu entrichtenden Pauschale soll dem Aufwand der Landkreis-Wohngeldstelle entsprechen, und zwar in Höhe des Anteils der Zerbster Fälle an den Gesamtfällen. "Wir würden, obgleich dies auf den ersten Blick nicht so scheint, keine zusätzlichen Kosten haben", so Dittmann. Würde die Stadt nämlich weiter selbst in Sachen Wohngeld tätig bleiben, müsste sie eine Neueinstellung und Spezialisierung dieser Person finanzieren. "Das ist ungleich mehr als die Pauschale", so Dittmann.

Für die Antragsteller wird sich wenig ändern. Sie müssen sich lediglich künftig an das Bürgerbüro des Landkreises im Zerbster Landratsamt wenden statt an das Rathaus.

Die Aufgabenübertragung an den Landkreis muss sowohl vom Stadtrat als auch vom Kreistag beschlossen werden. Am Dienstag hat der Zerbster Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss der Vorlage einstimmig zugestimmt.