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Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Zerbst führt zu Diskussionen in Bias Bestimmte Hunde sollen günstiger sein

15.10.2014, 01:14

Bias (pwi) l Im Rahmen des "Satzungsmarathons" im Biaser Ortschaftsrat wurde am Montagabend die Neufassung der Hundesteuersatzung am meisten diskutiert. Hier zeigte auch eine Einwohnerin Interesse, die wissen wollte, welche Hunde zu den "gefährlichen Hunden" in dieser Satzung der Stadt Zerbst/Anhalt zählen.

Anja Friedrich, die Leiterin des Amtes für Steuern bei der Stadtverwaltung, machte deutlich, dass sich die Satzung hier auf das Landesrecht beruft. Gefährliche Hunde gelten als solche, wenn sie schon auffällig geworden sind, beziehungsweise, wie es im Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt geregelt ist. In der Rasseliste für Sachsen-Anhalt werden dazu vier Rassen geführt, die als gefährlich gelten oder deren Gefährlichkeit vermutet wird. Das sind der American Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier und der Staffordshire Bullterrier. Die Biaserin verwies darauf, dass dieses Gesetz aus dem Jahre 2009 derzeit überarbeitet wird und eigentlich schon längst hätte novelliert sein sollen.

Anja Friedrich versicherte, wenn das Gesetz geändert werde, würde auch in der Zerbster Satzung der entsprechende Paragraf geändert: "Wir sind verpflichtet, immer die gültigen Gesetze in die Satzung einzuarbeiten". Das sei ein "Automatismus", bestätigte auch die stellvertretende Bürgermeistern der Stadt Zerbst, Evelyn Johannes. Die Bürgerin hegt die Hoffnung, dass die Rasseliste des Landes geändert wird.

In der Neufassung der Hundesteuersatzung wird jeder gefährliche Hund mit 240 Euro besteuert. Bei den "normalen" Hunden kostet der erste 30 Euro, der zweite 43 Euro und jeder weitere 55 Euro.

Doch auch in Sachen Jagdhunde gab es zur neuen Hundesteuerstzung Einspruch aus dem Biaser Rat. Er sei enttäuscht, dass die Ermäßigung für Jagdhunde wegfallen soll, erklärte Hans Joachim Hoerich. Jagdhunde sind Gebrauchshunde, machte er deutlich, es bestehe die Pflicht zur Nachsuche. Auch wurde damals ein"Deal" gemacht, dass die Jäger das tote Wild von der Straße holen. Woanders würden diese Leistungen in Rechnung gestellt. Ein Jäger muss einen Hund haben, so Hoerich. Es gehe ums Prinzip, so der Jäger, "wir erbringen eine Leistung und werden dann auch noch zur Kasse gebeten."

Nicht vergessen wollte Heiko Richter die Sporthunde. Es gebe viele, die mit den Hunden im Verein engagiert sind, auch da sollte es eine Ermäßigung geben. Anja Friedrich argumentierte damit, dass das alles freiwillige Sachen, also Hobby, seien. Aber das Recht, einen Antrag auf Ermäßigung von Jagd- und Sporthunden in die Satzung aufnehmen zu wollen, steht dem Ortschaftsrat zu. Dieser Antrag war einstimmig. Die Abstimmung zur Hundesteuersatzung fiel mit dreimal Ja und zweimal Nein aus.

Anja Friedrich hatte den Biaser Bürgervertretern auch vor Augen geführt, wie niedrig die Steuern in Zerbst im Vergleich zu anderen Kommunen sind, In Burg würde der erste Hund 60 Euro im Jahr kosten, in Aken 50 Euro, bei gefährlichen Hunden liegen die Steuern jenseits der 500 Euro.

Außer in zwei Ortschaften und der Kernstadt Zerbst hat es übrigens bisher schon erhöhte Steuern für gefährliche Hunde gegeben.