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Haupt- und Finanzausschuss Zerbst befasst sich mit Feuerwehrsatzung Schwierig: Gleiche Grundsätze für 28 Ortswehren

Von Thomas Drechsel 20.01.2010, 04:53

Zerbst. Der Zerbster Hauptund Finanzausschuss hat am Montagabend die Feuerwehrsatzung für die neue Freiwillige Feuerwehr der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst befürwortet. Die Satzung soll am 27. Januar vom Stadtrat beschlossen und rückwirkend zum Jahresbeginn gültig werden.

Die neue Satzung muss " gleiches Recht für alle " bewirken. Dies bedeutet in manchem Fall eine Benachteiligung, zumindest aber einen Einschnitt in die bisherigen gemeindlichen Gewohnheiten. Mario Rudolf beispielsweise erklärte, die Ortswehren der einstigen Ortsteile Kleinleitzkau, Trüben, Bornum und Garitz zu einer Gemeindefeuerwehr zusammenzulegen, gelang unter anderem deshalb, weil neben dem Gemeindewehrleiter zwei statt nur einem stellvertretenden Wehrleiter zulässig und somit die Vertretung der Orte in der Wehrleitung gegeben waren. Ähnlich, so Ortsbürgermeisterin Birgit Jacobsen, ist die Situation in der ehemaligen Gemeinde Zernitz. Die neue Satzung sieht nun ausschließlich einen stellvertretenden Ortswehrleiter vor. Dies sei im Rahmen der Anhörung zum Satzungsentwurf kritisiert worden.

Dennoch sieht der Entwurf nur einen stellvertretenden Ortswehrleiter vor. Ordnungsdezernent Andreas Fischer verteidigte den Passus unter Verweis auf alle anderen Ortswehren, die mit einem stellvertretenden Leiter ausreichend ausgestattet sind. Dem müssten sich nun Zernitz wie auch Bornum anpassen.

Die Einheitsgemeinde Stadt Zerbst würde der neuen Satzung zufolge 7500 Euro mehr Aufwandsentschädigung an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zahlen als alle ehemaligen Gemeinden und die Stadt 2009 gezahlt hatten. Der Mehrbedarf, so stellte Fischer dar, entsteht durch die neu zu bildende Leitung der Ortswehr Zerbst, dem Einrichten einer zweiten Stellvertreterposition für den Stadtwehrleiter und der Position eines Stadtjugendfeuerwehrwartes.

" Die in Rede stehenden Aufwandsentschädigungen können nur einen Bruchteil der Aufwendungen tatsächlich entschädigen ", betonte Bürgermeister Behrendt. Dem Satzungsentwurf zufolge sollen die Wehrleiter, ihre Stellvertreter, die Jugendwarte und die Kinderfeuerwehrwarte mit monatlichen Beträgen entschädigt werden. Für Teilnahmen an Ausbildungs- und Übungsdiensten erhalten aktive Kameraden je zwei Euro, für echte Einsätze sieben Euro.

Ein Problem bestand in der Festlegung der Höhe von Entschädigungen für die Wehrleiter und Stellvertreter. Deren Qualifikationsgrad ( mancher hat die erforderliche Qualifikation nicht oder noch nicht ) als Maßstab zu berücksichtigen, sei nicht statthaft, so Fischer auf Nachfrage von Birgit Jacobsen.

Aktuell orientieren sich die Sätze an der Einwohnerzahl der jeweiligen Ortschaft. Dieser Berechnungsschlüssel sollte als " Übergangslösung " betrachtet werden. 2010 soll für alle 28 Ortswehren eine Risikoanalyse erarbeitet werden. Sie legt die jeweilige Zuständigkeit und die entsprechende Ausstattung für jede Wehr fest. " Es wäre wohl besser, Aufwandsentschädigungen dann an den tatsächlichen Aufgaben zu orientieren ", meinte Fischer. Auf Nachfrage von Stadtrat Bernd Wesenberg zum Zeitpunkt der Neubetrachtung orientierte Fischer ins Jahr 2011.