1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Schnaps an Kinder? Kein Problem

Erschreckendes Ergebnis zahlreicher Testkäufe Schnaps an Kinder? Kein Problem

Von Judith Kadow 21.04.2011, 04:28

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld scheint es für Jugendliche unter 18 Jahren ein Leichtes zu sein, Tabak und branntweinhaltigen Alkohol zu kaufen. Trotz entsprechendem Verbot im Jugendschutzgesetz halten sich viele Verkäufer nicht an diese Maßgabe, wie Testkäufe zwischen dem 31. Januar und dem 30. März zeigen.

Zerbst. In genau 51 Läden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben zwei Testkäufer zwischen Januar und März versucht, Tabakwaren oder branntweinhaltige Getränke zu kaufen. Mit Erfolg. "Das Ergebnis ist erschreckend", sagt Rechtsdezernent Bernhard Böddeker. In 40 Fällen waren die Kaufversuche erfolgreich, sprich: Die Jugendlichen erhielten die Waren.

In 26 Fällen Alkohol trotz Ausweis

Was jedoch noch bedenklicher stimmt, ist die Tatsache, dass in 26 der 40 Fälle die jeweiligen Verkäufer die Ausweise verlangten und dennoch die Waren herausgaben. "Die Testkäufer waren 16 und 17 Jahre alt und haben beispielsweise Wodka oder Whisky gekauft, also Alkoholika, die eindeutig nicht hätten verkauft werden dürfen", betont Böddeker.

Ob verrechnet, schlecht geschätzt oder Kavaliersdelikt: In diesem Fall sind etliche dieser Verstöße mit Bußgeldern geahndet worden beziehungsweise wird noch geprüft, ob ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist. "Wir prüfen jeden einzelnen Fall, ob die Beweislage ein Bußgeldverfahren möglich macht", so Böddeker. Nachdem bereits im vergangenen Jahr eine solche Testkaufphase ein schlechtes Ergebnis zutage förderte, man aber vorerst Straffreiheit gewährte, wird nun anders reagiert.

"Je nach Fall, wird dem Verkäufer oder dem Marktleiter das Bußgeld auferlegt. Die Höhe fällt unterschiedlich aus, aber wir liegen im dreistelligen Bereich." Dass es sich um ein flächendeckendes Problem handelt, zeigt die Auswahl der Verkaufsstellen - von Discounter über Tankstellen bis Kioske auf dem Land und in der Stadt. Die Zahl der Verstöße war überall enorm hoch.

Während 2010 die Quote erfolgreicher Testkäufe bei rund 66 Prozent lag, sind es in diesem Jahr 72,5 Prozent.

Verkauf trotz Kassenwarnsystem

Und das, obwohl in vielen Verkaufsstellen ein "Kassenwarnsystem" installiert war, das dem Verkäufer nach dem Scannen der Ware optisch und/oder akustisch signalisiert, dass beim Kauf dieser Produkte eine Altersüberprüfung notwendig ist.

Mitunter zeigt die Kasse sogar das mindestens erforderliche Geburtsdatum an, sodass die Verkäufer jenes Datum nur noch mit den Ausweisdaten vergleichen müssten. "Trotzdem erfolgte in sieben Fällen die Abgabe des Branntweins und der Tabakwaren an die Minderjährigen", bilanziert Böddeker.

Für die Zukunft lässt das für den Landkreis und Bernhard Böddeker nur einen Schluss zu: weitere Kontrollen mit weiteren Strafen. "Zwar gab es einzelne Verkaufsstellen, die das Gesetz beachtet haben, wie beispielsweise der Netto-Markt in der Dessauer Straße in Zerbst. Aber wir werden weitermachen, denn die Zahlen zeigen, dass die erste Testaktion keine Nachhaltigkeit gebracht hat."

Zumal bei dieser Kontrolle Verkaufsstellen aufgesucht wurden, die zum einen bei Testkäufen im Jahr 2010 bereits negativ auffielen oder Läden, bei denen Hinweise vorlagen, dass Tabakwaren oder branntweinhaltige Getränke ohne Altersprüfung verkauft werden.Angemerkt