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Landkreis prüft Einhaltung des Jugendschutzes mit Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufen in ABI Testkäufer bleiben in Zerbst meist erfolglos

Von Judith Kadow 15.06.2012, 03:14

87 Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufe in vier Wochen: Zum dritten Mal hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Einhaltung des Jugendschutzes in hiesigen Verkaufsstellen kontrolliert. Der Bereich Zerbst schnitt überdurchschnittlich gut ab.

Zerbst l Es ist stets der selbe Ablauf: Marcel Merklein vom Ordnungsamt des Landkreises hält sich im Hintergrund, während ein beim Landkreis tätiger Praktikant mit branntweinhaltigen Getränken oder Zigaretten oder beidem zur Kasse geht.

Es geht nicht um Ge-winne, sondern es ist Nachlässigkeit."

Dezernent Bernhard Böddeker

In den 21 Testkäufen im Bereich Zerbst hätte der Jugendliche im Ernstfall einmal trotz Altersüberprüfung die Ware verkauft bekommen, dreimal sogar ohne Altersüberprüfung. Doch bevor das passiert, schreitet Merklein ein und gibt sich zu erkennen.

"Trotzdem ist die Zerbster Quote mit 19 Prozent aller Fälle, in denen es zu einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kam, sehr gut", lobte Merklein. Bernhard Böddeker, Ordnungsdezernent des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, fügte gestern während der Pressekonferenz zur Auswertung der Testkäufe an, dass die Verstoßquote auch insgesamt sinkend verläuft. Während 2010 diese noch in ABI bei 60,71 Prozent lag, waren es 2011 sogar 70,27 Prozent. 2012 sind es nun nur noch 39,08 Prozent.

"Das ist positiv und negativ zugleich zu sehen", merkte Böddeker an. Die sinkende Verstoßquote sei gut, aber von den insgesamt 34 erfolgreichen Testkäufen gelangen elf Testkäufe in bereits zuvor negativ getesteten Verkaufsstellen und dabei sogar zweimal bei der selben Verkäuferin. Im Falle von 12 erfolgreichen Testkäufen gab es keine Altersüberprüfung bzw. Personalausweiskontrolle der Jugendlichen. "Nach jedem Testkauf haben wir mit dem Verkäufer gesprochen und wenn möglich auch mit der Marktleitung. Die Verkäufer haben, wenn sie keine Altersprüfung vorgenommen haben, ihre Intuition als Begründung genannt. Aber selbst, wenn Kassenwarnsysteme vorhanden waren, wäre es in manchen Fällen zum Verkauf gekommen. Man habe sich verrechnet", schildert Merklein einige Begründungen.

"Das zeigt uns, dass die Altersüberprüfung dort eben noch nicht so ernst genommen wird. Es geht nicht ums Gewinn machen, sondern es ist Nachlässigkeit", schlussfolgert Böddeker. Seit 2011 werden die Verstöße zudem mit Bußgeldern geahndet. Der Landkreis legt dabei Regelsätze entsprechend dem Jugendschutzgesetz an. Verkäufer müssen ein Bußgeld von 100 Euro für den Verkauf von Branntwein an 16- bis 17-Jährige bezahlen, im Fall von Tabakwaren und DVDs 50 Euro. Erfolgt der Verstoß durch einen Marktleiter, der an der Kasse den Verkauf tätigte oder durch mangelnde vorbeugende Maßnahmen aufgefallen ist, beträgt der Bußgeld-Regelsatz für Branntwein 400, für Zigaretten und DVDs/Blu-Rays 150 Euro. "Bei Auszubildenden, die den Verkauf getätigt hätten, weichen wir jedoch von diesen Sätzen ab. Hier ahnden wir den Verstoß mit einem Verwarngeld von 35 Euro", erklärt Böddeker.

Die meisten Märkte hätten den Jugendschutz gut im Griff, sind engagiert in der Schulung des Personals und deren Sensibilisierung, so Böddeker. Daher konzentrierten sich die Testkäufe, die zwischen dem 11. April und 9. Mai 2012 stattfanden, zum einen auf Verkaufsstellen, die bereits bei vorherigen Kontrollen negativ aufgefallen waren, oder zu denen Hinweise aus der Be-völkerung abgegeben wurden.

"Es ist wichtig, dass wir weitermachen", sind sich die Verantwortlichen einig. 2012 wird es noch weitere Testkäufe zusätzlich zu den regulären Kontrollen geben. "Denn die Verstoßquote ist noch immer deutlich zu hoch."