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Verwaltung Magdeburg veröffentlicht nach Proteststurm Leitlinien Stadt gibt sich Abschiebe-Knigge

Zwei Abschiebefälle hatten in Magdeburg im vergangenen Jahr eine Debatte über den Umgang mit Flüchtlingen entfacht. Nach monatelangen Beratungen hat die Verwaltung nun neue Abschiebe-Leitlinien veröffentlicht.

12.03.2015, 21:12

Magdeburg l Im vergangenen Jahr hatte die Ausländerbehörde Magdeburg kurzzeitig (April bis Juni) die Abschieberegeln geändert. Nachdem die Zahl der zum Tag der Abschiebung untergetauchten Personen immer weiter angestiegen war (siehe Infokasten), verzichtete die Stadt auf taggenaue Ankündigungen. Das wiederum löste einen breiten Proteststurm aus, weshalb Magdeburg diese Praxis wieder rückgängig machte - und wieder genau ankündigte.

Nun hat die Landeshauptstadt erstmalig umfangreiche Leitlinien zur Abschiebung veröffentlicht. "Das ist der wohl bundesweit einmalige Versuch, den Prozess der Aufenthaltsbeendigung von Seiten der Verwaltung in allen seinen Zügen transparent und nachvollziehbar zu gestalten", heißt es in dem vom Beigeordneten Holger Platz unterzeichneten Schreiben.

Nach Beratung in den Ausschüssen sollen die Leitlinien Anfang Mai zur Abstimmung in den Stadtrat. Einer der wichtigsten Punkte des Papieres ist die Abschiebung von Familien. Denn die nach Italien abgeschobene Familie Haji (aus Mali) hatte im vergangenen Jahr die Debatte überhaupt erst ausgelöst.

In dem Leitlinien-Entwurf heißt es, dass die Wahrung der Familieneinheit bei jeder Aufenthaltsbeendigung zu beachten sei. Das heißt: Magdeburg will nur abschieben, wenn komplette Familien abgeschoben werden können. Anders verhält es sich bei einer Rücküberstellung nach Dublin-Verfahren (wenn über anderes EU-Land eingereist). Das sei durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geregelt. "Danach kann in bestimmten Fällen auch eine getrennte Rücküberstellung erfolgen", heißt es in den neuen Leitlinien.

An der Terminnennung will Magdeburg festhalten. "Jeder ausreisepflichtigen Person wird der erste Abschiebe- bzw. Rücküberstellungstermin schriftlich mitgeteilt", heißt es in dem Positionspapier. Die Mitteilung des konkreten Ausreisetermins solle mindestens eine Woche zuvor erfolgen. Das gelte aber nur für den ersten Termin. Bei Rücküberstellungen solle grundsätzlich das Bamf mit einbezogen werden, heißt es. In dem Papier werden auch Zeiten für Abschiebungen genannt: So sollen Abschiebungen von Familien mit Kindern nicht vor 6 Uhr erfolgen.