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Landeswahlausschuss Sachsen-Anhalt Gartenpartei, Piraten und AfD dürfen zur Kommunalwahl antreten

15.03.2014, 01:22

Magdeburg l Der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Ulf Gundlach hat am Freitag in Magdeburg zwölf "nicht etablierte" Parteien für die Kommunalwahl am 25. Mai zugelassen. Dazu zählen unter anderem die Magdeburger Gartenpartei, die Piraten und die Alternative für Deutschland (AfD). Sie mussten zuvor bestimmte formale Kriterien erfüllen. CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne mussten sich der Prüfung des Ausschusses nicht stellen, da sie bereits in Landtagen oder im Bundestag vertreten sind und somit als etabliert gelten.

Für Spannung auf der politischen Bühne dürfte nun der Auftritt der Laubenpieper aus Magdeburg sorgen. Sie wollen zum Beispiel im Stadtrat der Landeshauptstadt mitreden und verhindern, dass Gartenparzellen in Bauland für Einfamilienhäuser umgewandelt werden. Die Stadtverwaltung hatte Umnutzungen geprüft, angesichts der Proteste der Kleingärtner aber auch wieder auf Eis gelegt. Den Beteuerungen von Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD), dass es Umnutzungen nur im Einvernehmen mit den Gartenvereinen geben soll, trauen die Laubenpieper offenbar nicht - weshalb sie sich an der Wahl beteiligen.

Die Prüfung des Ausschusses erfolgreich zu bestehen, fiel weder der Gartenpartei noch den elf anderen schwer. Es ging dabei nämlich nicht um die programmatischen Inhalte, sondern um formale Kriterien. Die Parteien mussten unter anderem ihre Teilnahme anzeigen, ihre Satzung und ihr Programm vorlegen und angeben, wer die Partei an der Spitze vertritt.

Neben der Gartenpartei, der eurokritischen AfD und den Piraten treten außerdem folgende Parteien an: Tierschutzallianz, Freie Wähler, die junge Alternative (future!), KPD, NPD, Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (die Partei), die Tierschutzpartei und die STATT Partei. Einzig das Neue Forum erfüllte die Ausschusskriterien nicht und darf nur als Wählergruppe antreten.