1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. "Wenn ich schon sterben muss, dann bitte erst auf dem Rückflug"

Weltraumtouristin "Wenn ich schon sterben muss, dann bitte erst auf dem Rückflug"

Heike Düsterhöft will auch nach dem "Space Ship Two"-Unglück ins Weltall. Der Streit um das Ticket vor dem Landgericht schwebt weiter in Richtung Weihnachten.

Von Matthias Fricke 05.11.2014, 02:13

Magdeburg l Die Magdeburgerin Heike Düsterhöft will auch weiterhin als erste deutsche Frau mit einem Shuttle in 100 Kilometer Höhe über dem blauen Planeten schweben. Selbst das tödliche Unglück des für ähnliche Weltraum-Touristen-Flüge gebauten "Space Ship Two" vor fünf Tagen in Kalifornien hält sie davon nicht ab. Sie sagt etwas lakonisch am Rande des Zivilprozesses am Dienstag um das gewonnene Raumflug-Ticket vor dem Magdeburger Landgericht: "Wenn ich schon sterben muss, dann bitte erst auf dem Rückflug." Die 50-Jährige sei zwar angesichts der schlimmen Nachrichten schockiert gewesen, habe sich dann aber gesagt, dass solche Unfälle auch bei normalen Flügen passieren könnten.

Ihr Plan: Weiter warten auf einen Trainingsflug, eventuell im Mai in Bordeaux (Frankreich). Immerhin, einen Flug mit einem Kampfjet in Holland hat sie schon hinter sich. Doch wann der Veranstalter das umstrittene Gewinner-Ticket überhaupt einlösen wird, steht in den Sternen. Denn zurzeit gibt es nicht einmal das entsprechende Raketenflugzeug "Mark II". Der Prototyp dafür soll wahrscheinlich erst 2015 an den Start gehen.

Aber auch der Kläger, Inhaber von Autoverkaufsplätzen in Burg und Berlin, hat Pläne. Er will mehr Geld von Heike Düsterhöft oder das Ticket zurück, weil er sich von der Magdeburgerin beim Tausch über den Tisch gezogen fühlte. Schließlich habe er den Gewinner-Coupon bei der Lotterie einer Fast-Food-Kette im April 2013 gezogen. Der 44-Jährige bot den Gewinn seiner "Kollegin" im Tausch gegen einen Mercedes ML an. Der angebliche Wert des Autos habe aber nur 15000 Euro betragen, zu wenig. Er forderte deshalb weitere Fahrzeuge. Diese habe er zwar erhalten. Es waren aber nur Schrottwagen ohne großen Wert.

Der Kläger holte deshalb gestern zwei Männer in den Zeugenstand, die dies mit ihren Aussagen belegen sollten. Die Zeugen hatten "irgendwann im Mai 2013" zwei oder drei Fahrzeuge, auch da gingen die Meinungen der Männer aus dem Jerichower Land auseinander, von Frau Düsterhöft abgeholt. Zu konkreten Verabredungen konnten beide keinerlei Angaben machen. Der Anwalt des Klägers, Malte Müllerhoff aus Berlin, sah am Ende des Verhandlungstages zwar auch einige Widersprüche in den Aussagen, aber sie erschienen ihm "erlebnisbasierend" zu sein. Düsterhöfts Anwalt Jochen Fischer reicht das nicht: "Die notwendigen Beweise sind für uns durch die Aussagen nicht erbracht worden."

Nun liegt die Entscheidung bei Richter Jörn Draack. Auch er hat einen Plan: Am 19. Dezember, um 10 Uhr, wird ein Verkündungstermin sein. Dabei könnte entweder ein weiterer Termin zur Zeugenvernehmung von Düsterhöfts Angestellten "verkündet" oder die Klage abgewiesen werden.