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Knöllchen und Co. Städte halten Weihnachtsfrieden

Von Jörg Aberger 22.12.2014, 01:15

Magdeburg/Halle (dpa) l Die kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt gewähren weihnachtliche Ruhe in Sachen Knöllchen Co. "Von der Versendung zum Beispiel von Bußgeldbescheiden und Gewerbeuntersagungen wird schon seit Anfang Dezember abgesehen", sagte Magdeburgs Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra.

In Halle dauert der "Weihnachtsfrieden" bis zum 6. Januar 2015, in Dessau-Roßlau werden nach Angaben von Stadtsprecher Carsten Sauer zumindest in der 52. Kalenderwoche (22. bis 28. Dezember) keine Bescheide verschickt. Keinen "Weihnachtsfrieden" gibt es im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern bei Sachsen-Anhalts Finanzämtern.

Ausnahmen von der Schonzeit seien allerdings auch in Magdeburg durchaus möglich, erklärte Kinszorra. Dies gelte zum Beispiel, wenn ein Bescheid zur Gefahrenabwehr erforderlich wird oder eine Verfahrensverjährung droht. Die Bereiche Vollstreckung und Mahnwesen seien nicht verbindlich geregelt, im Dezember werde jedoch in der Regel auf Kontenpfändungen verzichtet und der Außendienst der Vollstreckung stelle seine Tätigkeit vor Weihnachten vorübergehend ein. "Diese Verfahrensweise wird schon über viele Jahre praktiziert."

Die Stadt Halle teilte mit, zwischen dem 19. Dezember und 6. Januar 2015 würden keine Bußgeld- und Kostenbescheide, Verwarngelder, Zeugenfragebögen sowie Anhörungen zugesandt. Gesetze und Verordnungen seien aber natürlich einzuhalten - folglich würden Tempoverstöße und Falschparken auch in dem genannten Zeitraum geahndet. Allerdings gingen die entsprechenden Bescheide erst wieder ab dem 7. Januar in die Post.

Einen "Weihnachtsfrieden" in Sachsen-Anhalt gebe es schon seit 1998 nicht mehr, erläuterte der Sprecher des Finanzministeriums in Magdeburg, Wolfgang Borchert. Damit sei das Land Forderungen des Bundesfinanzministeriums und Bundesrechnungshofs nachgekommen. Diese hätten erklärt, durch die Regelungen zum "Weihnachtsfrieden" entgingen dem Fiskus Zinsen.