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So können Sie die Krankenkasse wechseln

05.02.2015, 01:31

Durch die Beitragssatz-Reform galt für gesetzlich Krankenversicherte bis Ende Januar ein Sonderkündigungsrecht. Doch eine schriftliche Kündigung ist zum Ende des Monats immer möglich. Im Gegensatz zum Sonderkündigungsrecht ist dann jedoch die Bindungsfrist von 18 Monaten zu beachten.

Die reguläre Kündigung wird mit Ende des übernächsten Monats wirksam. Das heißt: Wer im Februar kündigt, ist ab 1. Mai bei der neuen Kasse und muss bis dahin noch die alten Beitragssätze zahlen. Die Kassen haben 14 Tage Zeit, die Kündigung zu bestätigen. Damit kann man dann zur neuen Kasse gehen.

Der Wechsel kann sich lohnen: Bei einem Brutto-Einkommen von 30000 Euro sparen Versicherte beim Preis-Primus AOK im Vergleich zum Vorjahr 180 Euro im Jahr/ 15 Euro im Monat. Bei 20000 Euro sind es 120 Euro pro Jahr bzw. 10 Euro im Monat. (st)