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Zusatzbeiträge für gesetzliche Krankenversicherung Renter müssen erst ab März zahlen

06.02.2015, 01:22

Magdeburg (st) l Die neuen Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind für Rentner erst ab 1. März 2015 gültig. Im Januar und Februar werde nur der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent abgerechnet, wie die AOK Sachsen-Anhalt am Donnerstag auf Volksstimme-Nachfrage mitteilte.

Die Übergangsfrist sei nötig, weil der Rentenversicherungsträger eine gewisse Vorlaufzeit benötige. Träger und Rentner zahlen den Beitragssatz je zur Hälfte. Auch für die Rentner gelte ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, nachdem sie von ihrer Kasse die schriftliche Nachricht über die Zusatzbeiträge erhalten haben. In der Regel sei das im Januar der Fall gewesen, so die AOK. Generell können jedoch auch Rentner unter Beachtung einer 18-monatigen Bindungsfrist jederzeit die Kasse wechseln.