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Tag des Hörens Stendalerin erkämpft Kita-taugliches Hörgerät

Die Altmärkerin kam mit den Hörhilfen, die von der gesetzlichen Krankenkasse voll bezahlt werden, in ihrem Beruf nicht zurecht. Doch die Erzieherin konnte nach zähen Verhandlungen die Versicherung überzeugen, die Kosten für ein teureres Gerät zu erstatten.

Von Gudrun Oelze 13.05.2015, 01:17

Stendal l Hörgeräte, die zuzahlungsfrei von den Krankenkassen übernommen werden, sind generell in ihrer Qualität gut. Das bestätigen nicht nur Betroffene, sondern auch die Stiftung Warentest. Doch nicht jeder Hörgeschädigte kommt damit gut zurecht. Dann lohnt es sich, die Krankenkasse von der Notwendigkeit zu überzeugen, auch die Kosten für ein teureres Gerät zu übernehmen, wie der Fall einer Stendalerin zeigt. Für sie hat der heutige bundesweite Aktionstag "Tag des Hörens" in diesem Jahr eine besondere Bedeutung.

Denn die Altmärkerin kann seit einer Woche wieder gut hören, nachdem deren Krankenkasse nach langem hin und her und dem Monate dauernden Zuständigkeitsgerangel verschiedener Sozialleistungsträger nun endlich das benötigte Hightech-Hörgerät finanzierte. Denn die Frau aus dem Landkreis Stendal ist Erzieherin und in ihrem Beruf natürlich auf gutes Hören angewiesen, allein um mit den Kindern gut kommunizieren zu können.

Dafür gab es bei der Krankenkasse durchaus Verständnis, wie dem Leser-Obmann der Volksstimme mitgeteilt wurde. Immerhin habe man in diesem Fall eine Hörgeräteversorgung in Höhe von 840 Euro genehmigt, könne aber keinen einzigen Cent über diesen Festbetrag hinaus beisteuern.

"Der Festbetrag ist die für uns verbindliche Erstattungsobergrenze", hieß es zur Begründung. Aber vielleicht könne ja die Deutsche Rentenversicherung für den das "Kassenmodell" übersteigenden Betrag des im Ohr der Erzieherin benötigten kleinen Computers übernehmen, denn die gesetzlichen Krankenkassen seien nur für die medizinische Rehabilitation zuständig, während der Rentenversicherungsträger Verantwortung für die berufliche Rehabilitation trage.

Rentenversicherung sah keine Notwendigkeit

Bezüglich der Versorgung mit Hörgeräten aber "nur in wenigen berufsbedingten Einzelfällen", konterte die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Etwa bei akustisch-signalgesteuerten Kontroll- und Überwachungsarbeiten, bei Tätigkeiten in für Leib und Leben gefährlichen Arbeitsumgebungen mit hoher Anforderung an die Sensibilität für akustische Warnsignale, bei Tätigkeiten im Musikbereich mit besonders hohen Anforderungen an ein detailliertes und geschultes Hörvermögen oder bei Tätigkeiten im intensivmedizinischen Bereich mit besonders hohen Anforderungen an ein detailliertes Hörvermögen.

"Nur wenn eine in diesem Sinne berufsbedingte Notwendigkeit der Hörgeräteversorgung vorliegt, erstattet die Rentenversicherung die damit verbundenen Kosten - auch höherwertiger Geräte", wurde uns mitgeteilt. Eine Erzieherin indes brauche keine spezifisch berufsbedingten, über das alltägliche Maß hinausgehenden Höranforderungen erfüllen, so die lapidare Erklärung der Rentenversicherung für die im Fall unserer Leserin auch von dieser Seite abgelehnte Finanzierung eines hochwertigen Hörgerätes.

Auf Urteil des Sozialgerichts verwiesen

Grundsätzlich sei ohnehin die gesetzliche Krankenversicherung für die Versorgung mit Hörgeräten im Alltag und im Zusammenhang mit jeglichen Berufstätigkeiten zuständig. Denn Ziel der Leistung der Krankenversicherung sei es doch, einen Behinderungsausgleich zu einem gesunden Hörenden zu schaffen, hieß es von Seiten der Rentenversicherung. Diese verwies auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes, laut dem die Krankenkasse auch die über einen Festbetrag hinausgehenden Kosten für höherwertigere Hörgeräte übernehmen muss, wenn der individuelle Arbeitsplatz des Betroffenen dabei besondere akustische Anforderungen habe.

Den Hinweis auf dieses Urteil ignorierte die Kasse der Altmärkerin zunächst. Sie empfahl der Erzieherin, erst noch einmal gemeinsam mit dem Hörgeräteakustiker das Festpreisgrenzen-Gerät optimaler einzustellen oder ein anderes aufzahlungsfreies Gerät probeweise zu tragen. "Nach dem Probetragen werden wir das Ergebnis zur abschließenden Entscheidung heranziehen."

Das geschah nun offenbar. Zuvor hatte die Erzieherin die Kassen-Modelle erneut ausprobiert und damit wieder nicht ausreichend gut hören können, was in ihrem Beruf aber unerlässlich ist, und dies ihrer Krankenkasse zum wiederholten Male begründet. Kurz vor dem "Tag des guten Hörens" erhielt sie dann aber die Zusage, dass die Kosten für das von ihr favorisierte Gerät übernommen werden, mit dem sie im nicht seltenen Radau in einer Kita auch leise Töne wahrnehmen kann.