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Landgericht Leipzig Mehrjährige Haftstrafen wegen Sex mit Kindern

Die Freier nehmen das Angebot an - eine Mutter hatte ihre kleine Tochter und ihre Schwester für Sex feilgeboten. Dem Gefängnis dürften die Männer kaum entkommen.

14.05.2015, 12:52
Eine Handpuppe sitzt am 23.04.2013 auf einer Liege in einem Untersuchungsraum in der niedersächsischen Kinderschutzambulanz an der Medizinischen Hochschule Hannover (Niedersachsen). Kinder vom Baby- bis zum Teenageralter können in der Kinderschutzambulanz auf Spuren von Missbrauch untersucht werden. Die Puppe hilft und beruhigt die Kinder bei der Untersuchung. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (zu dpa-Thema Kindesmissbrauch vom 24.04.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Eine Handpuppe sitzt am 23.04.2013 auf einer Liege in einem Untersuchungsraum in der niedersächsischen Kinderschutzambulanz an der Medizinischen Hochschule Hannover (Niedersachsen). Kinder vom Baby- bis zum Teenageralter können in der Kinderschutzambulanz auf Spuren von Missbrauch untersucht werden. Die Puppe hilft und beruhigt die Kinder bei der Untersuchung. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (zu dpa-Thema Kindesmissbrauch vom 24.04.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa

Leipzig (dpa) l Weil sie Kinder für Sex gekauft haben, müssen zwei Männer für mehrere Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Leipzig verurteilte einen 66-Jährigen am Mittwoch zu sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Ein 38-jähriger Mitangeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Hauptangeklagte eine Bekannte in Quedlinburg dafür bezahlte, dass sie ihm ihre damals zehnjährige Tochter und ihre 15 Jahre alte Schwester im Mai 2011 in Wernigerode für Sexdienste überließ.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für den 66-Jährigen vier Jahre Haft gefordert und sich für eine Sozialtherapie statt Sicherheitsverwahrung ausgesprochen. Im Fall des Komplizen, der die Mädchen ebenfalls missbraucht hatte, hielt die Verteidigung eine Haftstrafe von maximal drei Jahren für angemessen. Beide Verteidiger wollen in Revision gehen.

Die Frau aus Quedlinburg wurde bereits in Magdeburg zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Richterspruch ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Frau hat Revision eingelegt.

Die beiden Männer, die den Missbrauch auf Fotos und Videos dokumentiert hatten, nahmen das Urteil äußerlich unbewegt entgegen. In seinem letzten Wort hatte der 66-Jährige gesagt: "Mir ist schon klar, dass ich hier nicht sehr gut aussehe."

Der Vorsitzende Richter der Strafkammer sagte, entlastend hätten sich die Geständnisse der Angeklagten ausgewirkt. Zu dem 66-Jährigen sagte er: "Durch ihr Leben zieht sich wie ein roter Faden der Hang zur Begehung sexueller Straftaten." Unter diesen Umständen liege eine Gefährdung der Allgemeinheit auf der Hand. Er sehe deshalb die Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungsverwahrung erfüllt. Von 2004 bis 2010 hatte der Mann eine Haftstrafe wegen Sexualdelikten verbüßt.