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Stendaler Gericht entscheidet über Zulassung der Falschaussage-Anklage gegen Landrat Finzelberg Staatsanwalt: Fünf Antworten, fünfmal gelogen

Von Bernd Kaufholz 14.04.2011, 04:31

Stendal/Burg. Fünf "uneidliche Falschaussagen" vor dem 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (29. Mai 2008 - 3. Februar 2011) im Zusammenhang mit dem Müllskandal im Jerichower Land wirft die Staatsanwaltschaft Stendal dem Landrat des Jerichower Landes in ihrer Anklageschrift vor. Strafandrohung: Zwischen drei Monate und fünf Jahre Haft.

Lothar Finzelberg soll bei der 12. Sitzung des Ausschusses am 4. Mai 2009 gefragt worden sein, ob er sich die Bundesimmissionsschutzanlage in Möckern-Rietzel angesehen habe. Das habe er verneint, obwohl er – so die Anklage – mit dem damaligen Geschäftsführer der Sporkenbach Ziegelei Möckern, gegen den ebenfalls ermittelt wird, dort gewesen sei.

Er sei auch nicht mit den Tongruben Vehlitz und Möckern befasst gewesen, soll Finzelberg bei der Sitzung geantwortet haben. Auch das sei eine wissentliche Falschaussage gewesen, meint die Stendaler Staatsanwaltschaft. Spätestens ab 2006 habe er erwiesenermaßen auf Entscheidungen der Umwelt- und Abfallbehörde des Landkreises zugunsten von Sporkenbach Einfluss genommen.

Noch brisanter dürfte der Anklagepunkt sein, in dem es um die Protokolle zu Vernehmungen von zwei Mitarbeiterinnen des Landkreises geht. Finzelberg soll am 24. Oktober 2008, also weit vor seiner eigenen Aussage, über die Angaben der Zeugen im vertraulichen Teil informiert worden sein. Und zwar vom Ausschussmitglied Jürgen Stadelmann (CDU). Der Umweltstaatssekretär habe dem Landrat den Inhalt der Aussagen zugemailt.

Die Frage des Untersuchungsausschusses, ob Finzelberg die Aussagen der Mitarbeiterinnen kenne, habe dieser verneint. Pikant: Einer der Obleute des Ausschusses, die Finzelbergs Antwort am 4. Mai 2009 zur Kenntnis nahmen, war Stadelmann. Nach Kenntnis der Staatsanwaltschaft habe der Staatssekretär gewusst, dass der Befragte lügt, habe aber trotzdem nicht eingegriffen.

Möglicherweise hat die Weitergabe der Informationen juristische Konsequenzen für Stadelmann. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats wurde eingeleitet und der Zuständigkeit wegen der Magdeburger Anklagebehörde zugesandt.

Gegen Landrat Finzelberg wird in zwei weiteren Komplexen ermittelt. Ihm werden Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen.