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Tangermünderin wegen versuchten Totschlags verurteilt Angeklagte kommt mit Bewährung davon

Von Wolfgang Biermann 28.05.2011, 04:28

Eine Frau aus Tangermünde (Landkreis Stendal) ist gestern wegen versuchten Totschlags an ihrem Ehemann zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

Stendal. Die 56-Jährige aus dem Ortsteil Hämerten hat laut Urteil des Landgerichts Stendal im Zustand verminderter Schuldfähigkeit versucht, am zweiten Weihnachtsfeiertag vorigen Jahres ihren ein Jahr älteren Ehemann mit einer Axt zu töten. Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah neben versuchtem Totschlag auch gefährliche Körperverletzung als erwiesen an. Die Richter setzten die 18-monatige Haftstrafe für zwei Jahre zur Bewährung aus und erteilten der Angeklagten die Auflage, sich umgehend in ein psychiatrisches Krankenhaus zur stationären Therapie zu begeben.

Ursprünglich war die 56-Jährige angeklagt, versucht zu haben, ihren schlafenden Ehemann mit einer kurzstieligen Axt zu ermorden. "Mordversuch können wir nicht sehen, weil das Opfer hier als Zeuge aussagte, dass er wach war und sie angesprochen hat", begründete Richter Galler das Urteil. Gleichwohl sei es keine Affekttat gewesen, denn die Axt habe sie sich schon einige Zeit davor besorgt, um "im Gedankenspiel gegebenenfalls den Ehemann zu töten" und anschließend sich selbst mit einem Messer.

Keine Erinnerung

Im Prozess hatte die Angeklagte angegeben, dass sie mit der Axt nur Laptop und Handy ihres Mannes zerstören wollte. Mit beiden Geräten habe er mit ihrer Nebenbuhlerin in Kontakt gestanden. Was genau geschah, daran habe sie keine Erinnerung. Bei der polizeilichen Erstvernehmung hatte sie die Tat eingestanden und als Motiv angegeben, dass ihr Mann sie nach 31-jähriger Ehe verlassen und mit einer anderen Frau ein neues Leben beginnen wollte.

Über das im Oktober angekündigte Ende der Ehe war die Angeklagte depressiv geworden, habe sich aber niemandem anvertraut. Bis Weihnachten sollte die Fassade gewahrt und der Familie heile Welt vorgespielt werden. Nachdem der Mann gesagt hatte, dass er am nächsten Tag gehen wolle, habe sie "die Axt genommen, mit dem festen Willen, ihn zu töten". Er konnte sie aber nach dem Schlag, der eine stark blutende Kopfwunde verursachte, überwältigen und in ein Zimmer sperren. Danach begab er sich ins Krankenhaus. Groll hege er nicht gegen sie, sagte der in Scheidung lebende Ehemann aus. Das Gericht hielt ihr zugute, dass sie sich in "scheinbar auswegloser Situation" und im "psychiatrischen Ausnahmezustand" befunden habe. Ein Gutachten hatte ihr verminderte Schuldfähigkeit attestiert.