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Experte zu den Folgen der Katastrophe von Nachterstedt : Erdrutsch-Opfer können auf Entschädigung hoffen

Von Jana Werner 28.07.2009, 05:01

Nachterstedt ( ddp ). Nach dem verheerenden Erdrutsch in Nachterstedt hat die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft ( LMBV ) den Betroffenen schnelle finanzielle Hilfe zugesagt. Mit der Auszahlung des Geldes wurde bereits begonnen. Obwohl die Ursache für das Unglück noch unklar ist, übernimmt die LMBV die unternehmerische Verantwortung für die Schadensregulierung. Und auch nach dem deutschen Bergrecht, das seit der Wende auch für die neuen Bundesländer gilt, können die Geschädigten auf eine Entschädigung hoffen.

Der Absturz des Uferhangs am Concordia See hatte am Sonnabend vor einer Woche ein Doppelhaus und die Hälfte eines Nachbarhauses in den gefluteten Tagebau gerissen.

Juristen sprechen von einem Bergschaden, wenn ein Bergbaubetrieb für den Tod oder die Verletzung eines Menschen oder für die Beschädigung einer Sache wie etwa eines Hauses verantwortlich ist. Schadensersatzpflichtig ist dann der Unternehmer, der den Bergbaubetrieb zur Zeit der Schadensverursachung betrieben hat, oder dessen Rechtsnachfolger. Sollte dieser zahlungsunfähig sein, können Ansprüche gegenüber dem Bundesland bzw. der Behörde für Geologie und Bergwesen geltend gemacht werden, wenn diese ihre Aufsicht vernachlässigt hat.

Bei Sachbeschädigungen haftet der Ersatzpflichtige grundsätzlich nur bis zu einer Höhe des Verkehrswertes der beschädigten Sache. Bei Schäden an Grundstücken ist keine Haftungsbegrenzung vorgesehen. Grundsätzlich gilt die Rechtslage, den Geschädigten selbst im Zweifelsfall vor dem Bergbau und seinen Folgen zu schützen.

Nach Einschätzung des Stuttgarter Fachanwalts für Umweltrecht mit Bergrecht, Bernhard Hilland, kann die Frage nach einer Entschädigung im Fall des Erdrutsches von Nachterstedt nicht pauschal beantwortet werden. In der Phase kurz nach dem Unglück seien noch zu viele Punkte offen und von Spekulationen geprägt, sagte Hilland. Der Jurist beschäftigt sich seit 1984 intensiv mit Fällen, die das Bergrecht betreffen – insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern.

Neben den speziellen Verträgen der Betroffenen von Nachterstedt mit der LMBV kommt es laut Hilland auch darauf an, ob ein sogenannter Bergschadensverzicht im Grundbuch eingetragen ist. Dies würde zu einer Minderung des Ersatzanspruches führen. In schwersten Fällen jedoch, zu denen er den Erdrutsch am Concordia See zählt, wirkt sich dieser Bergschadensverzicht nicht negativ aus. Außerdem bezweifelt der 58-Jährige, dass dort derartige Eintragungen existieren. Denn schon zu DDR-Zeiten sei in der Region Bergbau betrieben worden, und da habe es den Bergschadensverzicht nicht gegeben, meint Hilland.

In Nachterstedt wurde ab Mitte des 19. Jahrhunderts Braunkohle gefördert – anfangs untertage, später im Tagebau. 1928 mussten die Bewohner den Baggern weichen. Mit dem Aufschlussabraum wurden drei Halden aufgeschüttet, die das heutige Bild des Ortes prägen. Bereits im Winter 1959 kam es in Nachterstedt zu einem Unglück. Damals war es im Braunkohlewerk durch Setzungsfließen zu einer Kippenrutschung von 5, 8 Millionen Kubikmetern Abraum gekommen, bei der ein Bergarbeiter ums Leben kam. 1991 wurde der Abbau eingestellt und in den Jahren danach mit der Flutung des Tagebaulochs begonnen.

Für die Schadensregulierung ist wichtig, ob der Schaden vorhersehbar war, eine bessere Aufsicht notwendig gewesen wäre oder die Bau- und Seegenehmigungen nie hätten erteilt werden dürfen. " Es muss geprüft werden, wie weit der Bergbau an die Häuser heranrücken durfte, ob ein flacherer Böschungswinkel nötig gewesen wäre oder mehr Sicherungsvorkehrungen hätten getroffen werden müssen ", erklärte Hilland. Es sei stets ein Problem, wenn Bergbau in der Nähe von Wohnsiedlungen betrieben werde. Dass ein Geschädigter leer ausgehe, sei selten.