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Hochwasser 2013 Antragsflut ungebrochen

Von Oliver Schlicht 24.04.2014, 03:17

Magdeburg l Die Nachfrage nach staatlicher Unterstützung zur Hochwasserhilfe ist auch zehn Monate nach der Juni-Flut 2013 ungebrochen. Wie die Investitionsbank von Sachsen-Anhalt mitteilte, gibt es seit Jahresbeginn eine etwa gleichbleibende Anzahl von knapp 100 neuen Anträgen zur Fluthilfe bei Wohneigentum, die monatlich gestellt werden. Insgesamt wurden von Juni 2013 bis zum 15. April 2551 Anträge zur Begleichung von Wohneigentumsschäden gestellt, von denen 1774 Anträge bislang bewilligt wurden.

Antragsteller erhalten 80 Prozent der Kosten erstattet, die zur Beseitigung der Schäden am Wohneigentum aufgewendet werden müssen. 20 Prozent der Kosten müssen selber getragen werden. Eingerechnet werden eventuell durch Kommunen ausgezahlte Soforthilfegelder, die in der Regel bis zu 2000 Euro betragen hatten.

"In Sachsen-Anhalt steht ein Gesamtfonds von über zwei Milliarden Euro bereit. Anträge zur Fluthilfe können noch bis Jahresende 2014 gestellt werden", erklärt Thomas Kühne von der Investitionsbank des Landes. Kühne ermutigte Betroffene dazu, Anträge selbst dann zu stellen, wenn bereits Fluthilfegeld ausgezahlt wurde. "Gegebenenfalls ist inzwischen erst ein Schaden in vollem Umfang einsehbar. Dann macht das durchaus Sinn", so der Experte. Grundlage einer Bewilligung sind eine Dokumentation der Schäden und drei Kostenvoranschläge von Baufirmen zu ihrer Beseitigung. "Gegebenenfalls muss auch ein Gutachter herangezogen werden. Aber das ist häufig nicht zwingend notwendig."

Nach Angaben der Staatskanzlei hat das Hochwasser 2013 im Land bis zu zwei Milliarden Euro Schäden angerichtet. Reparaturarbeiten an kommunaler Infrastruktur wie Straßen und Brücken verursachten bis Ende März Kosten in Höhe von 175 Millionen Euro. Dort wird aber noch mit Mehrkosten gerechnet. Die Schadenserfassung sei in diesem Bereich abschließend erst nach dem Winter möglich gewesen, so die Staatskanzlei. Viele Baumaßnahmen laufen in diesem Jahr erst an.