Oberverwaltungsgericht Baumhäuser im Camp gegen Tesla dürfen bleiben
Die Baumhäuser im Tesla-Protestcamp dürfen bleiben. Das OVG bestätigte eine Entscheidung zugunsten des Camps gegen den US-Autobauer. Eine Räumung dürfte vorerst nicht anstehen.
Grünheide - Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des US-Autobauers Tesla in Grünheide dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Beschwerde der Brandenburger Polizei als Versammlungsbehörde zurück. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte zuvor zugunsten des Protestcamps entschieden. Eine Räumung des Camps in der Nähe des einzigen europäischen Autowerks von Tesla-Firmenchef Elon Musk ist damit vorerst nicht möglich. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.
Auflagen der Polizei sahen neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Bauten im gesamten Camp vor. Die Aktivisten lehnten das ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht vor. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Mitte März entschieden, dass die Auflagen der Polizei nicht „im gebotenen Maße“ den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit berücksichtigen. Die Brandenburger Polizei legte gegen die Entscheidung Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg ein.
Auch im zweiten Anlauf habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken „nicht ausreichend untermauert“, begründete ein Sprecher des OVG die Entscheidung. Zudem konnten Fehler beim Erlass der Auflagen nicht ausgeräumt werden. Ob das Camp nach dem 20. Mai weiter in der Form bestehen darf, entschied das OVG nicht. Ursprünglich war die Waldbesetzung bis zum 20. Mai angemeldet. Eine Verlängerung des Protestes sei aber bereits angemeldet worden, sagte eine Sprecherin der Initiative „Tesla stoppen“.
Die Polizei reagierte nach der erneuten Schlappe im Streit um das Protestcamp zurückhaltend. Man wolle sich den Beschluss erst einmal genau ansehen und analysieren, welche Fehler bei den Auflagen und der anschließenden Beschwerde am Oberverwaltungsgericht gemacht wurden, sagte eine Polizeisprecherin.
Die Aktivisten bezeichneten die Entscheidung des OVG als „großen Erfolg“. Der Beschluss stelle sich klar gegen das Vorgehen der Polizei, sagte eine Sprecherin der Initiative „Tesla stoppen“. Die Polizei habe in den letzten Monaten immer wieder die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und versucht, den legitimen Protest zu kriminalisieren.
Aktivisten besetzen seit Ende Februar einen Teil eines Landeswaldes nahe der Fabrik des E-Autoherstellers in der Nähe von Berlin. Sie errichteten auch Baumhäuser. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern.
Die Polizei hatte die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp begründet. Die Aktivisten lehnten das ab, weil die Baumhäuser elementarer Bestandteil ihres Protestes seien. Gegen die Erweiterung des Tesla-Werkes regt sich seit Langem teils heftiger Widerstand. Aktivisten hatten vergangene Woche versucht, das Werksgelände zu stürmen.
Am Donnerstag sollen die Gemeindevertreter in Grünheide über eine abgespeckte Version der Erweiterungspläne abstimmen. Eine Mehrheit der Bürger von Grünheide hatte in einer Bürgerbefragung gegen die ursprünglichen Erweiterungspläne Teslas gestimmt. Sollten die Vertreter am Donnerstag für die überarbeiteten Pläne stimmen, planen die Aktivisten ihren Protest fortzusetzen.
Die Aktivisten hatten das Camp wie eine Demonstration als politische Versammlung angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.