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Per VerfassungsbeschwerdeJurist will CDU auch in Bayern wählbar machen

21.10.2016, 11:54

Nürnberg (dpa) - Per Verfassungsbeschwerde will der Nürnberger Rechtsanwalt Rainer Roth bei der Bundestagswahl 2017 auch im Freistaat Bayern die CDU wählbar machen.

Dadurch, dass die CDU nicht wählbar ist, wird mir und sämtlichen Wählern in Bayern eine Möglichkeit genommen, die das Grundgesetz ausdrücklich vorsieht, sagte Roth der Deutschen Presse-Agentur.

Weil sich der Jurist Anfang September mit seinem Anliegen beim Bundeswahlleiter nicht durchsetzen konnte, schaltete er am Freitag das Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Sollte er das Gericht überzeugen, könnte es den Antrag direkt beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Ansonsten will Roth selbst Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.

Die CDU tritt bei Bundestagswahlen nicht im Freistaat an, die Union wird von der bayerischen Schwesterpartei CSU vertreten. Beide Parteien sind anschließend in der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag vertreten.

In einem anderen Fall hat die Bundes-CDU per einstweiliger Verfügung die Gründung eines CDU-Landesverbandes in Bayern gerichtlich untersagen lassen. Das Bonner Landgericht stimmte einem von den Anwälten der Partei geforderten Erlass zu. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (Freitag) darf der 57-jährige Michael Kosmala aus Bayern nun nicht mehr im Internet zur Gründung eines CDU-Verbandes in Bayern aufrufen.

Artikel 20 Grundgesetz

Artikel 38 Grundgesetz