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Ratgeber Alter für abschlagsfreie Rente steigt

Wann kann ich vorzeitig in Rente gehen? Und erhalte ich auch die Mütterrente? Diese Fragen wurden beim Volksstimme-Telefonforum beantwortet.

22.05.2019, 23:01

Magdeburg (vs) l Drei Expertinnen der Rentenversicherung Mitteldeutschland und der Rentenversicherung Bund beantworteten die Fragen der Leser zum Thema "Rente".

 

Wie werden die Zeiten der Kindererziehung in der Rente angerechnet?
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge zusätzlich zu den Beiträgen aus Beschäftigungen gutgeschrieben und erhalten dafür später mehr Rente. Bei Kindern, die ab 1992 geboren worden sind, werden pro Kind drei Jahre angerechnet. Die Kindererziehungszeit kann nur einem Elternteil zugeordnet werden. Sie wird nur auf Antrag gewährt.

Was versteht man unter Mütterrente?
Damit ist die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder gemeint, die bis Ende 1991 geboren wurden. Denn bis 30. Juni 2014 wurde pro Kind nur ein Jahr angerechnet, ab 1. Juli 2014 waren es zwei Jahre. Seit Anfang dieses Jahres sind es zweieinhalb Jahre pro Kind. Das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten. Ein Rentenpunkt im Osten entspricht derzeit 30,69 Euro. Wer schon die Mütterrente erhält, muss keinen weiteren Antrag stellen.

Mein Kind habe ich mit drei Jahren adoptiert. Ich bin also auch Mutter. Warum bekomme ich keine Mütterrente?
Es geht bei der Mütterrente um eine Anerkenung der Erziehungszeit bis zum 30. Lebensmonat. Da Ihr Kind bei der Adoption schon älter als 30 Monate war, trifft die Mütterrente in Ihrem Fall nicht zu. Sie können aber bis zum 10. Geburtstag des Kindes sogenannte Berücksichtigungszeiten beantragen.

Der Beginn der Regelaltersrente wird von Jahr zu Jahr um einen Monat in Richtung 67. Lebensjahr verschoben. Kann ich, Jahrgang 1956, dennoch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn ich Abschläge in Kauf nehme?
Die reguläre Altersrente gilt für Sie mit 65 Jahren und zehn Monaten. Sie können aber nach 35 Beitragsjahren ab 63 Jahren auch die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Jeden Monat, den sie vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen wollen, wird die Rente pro Monat um 0,3 Prozent gekürzt. Bei Rentenbeginn mit 63 müssten Sie eine Kürzung von 10,2 Prozent Kürzung hinnehmen.

Kann man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorfristig in Anspruch nehmen?
Nein, hier ist es ganz wichtig, 45 Jahre Versicherungszeiten zu haben und das Alter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (siehe Tabelle) erreicht haben. Zu den Versicherungszeiten zählen Zeiten von Schule und Direktstudium sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II nicht mit. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren vor Rentenbeginn zählen nicht.

Ich bin Jahrgang 1960 und habe 45 Arbeitsjahre. Wann kann ich ohne Kürzung in Rente gehen?
Ohne Kürzung können Sie mit 64 Jahren und vier Monaten in Rente gehen. Das ist die Altersrente für besonders langjährige Versicherte.

Ich bin Jahrgang 1961. Ich habe mit 63 schon die 45 Arbeitsjahre voll. Kann ich dann ohne Kürzung in Rente gehen?
Nein, die Altersrente für besonders langjährige Versicherte können Sie mit 64 und sechs Monaten in Anspruch nehmen. Diese Rente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Wenn sie mit 63 in Rente gehen, müssen Sie 12,6 Prozent Kürzung in Kauf nehmen. Die Kürzung bezieht sich dann auf das Erreichen der Regelaltersgrenze.

Welche Verbesserungen gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?
Seit 2014 werden die Zurechnungszeiten bei Rentenneuzugängen verlängert. Das heißt, es werden zusätzlich Zeiten in der Rente berücksichtigt, für die keine Beiträge eingezahlt wurden. Hier wird der Durchschnitt der eigenen Beitragsjahre herangezogen. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Ab 2014 wird die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert, ab 1. Januar 2018 um drei Jahre. Ab dem Rentenbeginn 2024 würden Erwerbsgeminderte dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zu ihrem 65. Geburtstag weiter gearbeitet hätten.

Ich beziehe eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Profitiere ich von einer höheren Zurechnungszeit?
Nein, die höhere Zurechnungszeit trifft nur auf einen Rentenbeginn ab 2019 zu.

Werden von der Rente Steuern abgezogen?
Nein, die Rente wird ohne Steuerabzug ausgezahlt. Es werden aber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Eventuell fällige Steuern sind im Folgejahr über eine Steuererklärung zu begleichen.

Meine Schwester, Jahrgang 55, bezieht eine Erwerbsminderungsrente und ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Hat sie bereits einen früheren Altersrentenanspruch als zur Regelaltersrente?
Wenn sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat, könnte bereits ein früherer Rentenanspruch bestehen. Ohne Abschläge mit 63 und 9 Monaten. Mit dem GdB hat ihre Schwester auch einen höheren Steuerfreibetrag.

Unsere Kinder sind 1986 und 1989 geboren worden. Muss meine Frau einen Antrag auf Mütterente stellen?
Sofern die Kindererziehungszeiten im Rahmen der Kontenklärung beantragt wurden, muss kein Extraantrag auf Mütterrente gestellt werden.

Ich bin Jahrgang 1959. Wann kann ich in Rente gehen?
Mit 66 Jahren und zwei Monaten erhalten Sie die Regelaltersrente.

Ich habe im Januar einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun wurde mir rückwirkend zum Jahr 2017 die Rente bewilligt, da ich zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Rehabilitation gestellt habe. Nun profitiere ich also nicht von den Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Ist das richtig?
Ja, das ist korrekt, da ein Antrag auf Rehabilitation als Rentenantrag umgedeutet werden kann.

Meine Frau ist verstorben. Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt eineinhalb, drei und sechs Jahre alt. Wieso bekomme ich nur für ein Kind Mütterrente?
Es handelt sich bei der Mütterrente um eine Anerkennung der Erziehungszeit, die mit der neuen Mütterrente von zwei Jahren auf zweieinhalb angehoben wird. Damit fällt eindeutig nur eines ihrer Kinder in diese Erziehungszeit hinein. Und nur dafür können Sie die Mütterrente erhalten. Sie haben möglicherweise einen Anspruch über die Witwerrente.

Ich bin Jahrgang 1956. In der Zeitung steht, dass ich mit 65 und 10 Monaten in Rente gehen kann. Kann ich nach 45 Arbeitsjahren nicht schon eher ohne Abzug in Rente gehen?
Sie können mit 63 und acht Monaten in Rente gehen, ohne Abzüge.

Mein Vater war alleinerziehend, nachdem sein Kind drei Jahre alt war. Seine Erziehungszeiten werden nicht angerechnet. Warum nicht?
Die Erziehungszeiten werden bis zum 30. Lebensmonat des Kindes angerechnet. Bei gemeinsamer Erziehung wird es der Mutter angerechnet, sofern keine anderslautende gemeinsame Erklärung abgegeben wurde. Dadurch erhält er keine Mütterrente.

Meine Frau ist Jahrgang 1956. Wann kann meine Frau in Rente gehen?
Die Regelaltersrente liegt bei 65 und 10 Monaten. Ihre Frau kann aber auch eher in Rente gehen, mit 63 Jahren und mit 10,2 Prozent Abschlägen. Wenn Sie 45 Beitragsjahre hat, kann sie als besonders langjährig Versicherte ab 63 und acht Monaten ohne Abschläge gehen.

Ich bin Jahrgang 1960, seit dem 18. Lebensjahr berufstätig. Die 45 Beitragsjahre sind im 63. Lebensjahr geleistet. Ich muss dennoch bis zum 64. Lebensjahr und vier Monaten arbeiten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Ist das richtig?
Ja, mit 63 wäre der Rentenbeginn nur mit 12 Prozent Abschlägen möglich.

Ich bin im November 1956 geboren, habe bereits jetzt 45 Arbeitsjahre und könnte zum 1. August 2020 (mit 63 Jahren plus acht Monate) ohne Abschläge in Rente gehen. Ich will aber gern zum 1.7. 2020, einen Monat früher, in Rente gehen. Welchen Abschlag muss ich in Kauf nehmen?
In diesem Fall müssten Sie 8,1 Prozent Abschlag in Kauf nehmen, für nur einen Monat. Der Grund ist, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Abschlagsfrei wäre diese Rente ab 65 Jahren und zehn Monaten. Wenn die Rente für langjährige Versicherte zwei Jahre und drei Monate vorfristig in Anspruch genommen wird, ergibt sich der Abschlag von 8,1 Prozent – trotz 45 Arbeitsjahren. In Ihrem Fall ist es empfehlenswerter, statt Juli dann erst im August in Rente zu gehen.