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Steuern Keine Werbungskosten mehr für Geldanlagen

05.06.2009, 05:01

Stuttgart ( ddp ). Seit Anfang des Jahres gilt die Abgeltungsteuer als pauschale Besteuerungsgrundlage für Kapitaleinkünfte. Damit fällt der Abzug von Werbungskosten für Kapitalerträge ebenfalls weg. Allerdings wurde der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage im Rahmen der Abgeltungsteuer nicht komplett gestrichen : Bankspesen, Limitgebühren und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren dürfen auch 2009 weiter abgezogen werden. Auch der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds ist weiterhin absetzbar.

Damit mindern diese Kosten steuerlich realisierte Gewinne und erhöhen angefallene Verluste. Das kann die der neuen Pauschalabgabe unterliegenden Kurserträge um bis zu zwei Prozent je Order senken, wenn die Bank für den Kauf und Verkauf ein Prozent Gebühr in Rechnung stellt. Ein Minus aus Wertpapiertransaktionen – mit Ausnahme von Aktienverlusten – kann mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden und senkt somit insgesamt die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge.

Nach einem aktuellen Erlass vom Bundesf nanzministerium wird bei Vermögensverwaltungsverträgen sogar die Hälfte der Pauschalgebühren als Transaktionskostenanteil anerkannt ( Az. IV C 1 – S 2000 / 07 / 0009 ).