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Gesundheitstipp im Januar Gesundheitsfonds: Alles, was Sie jetzt wissen müssen!

08.01.2009, 14:52

Die Experten der AOK Sachsen-Anhalt informieren Sie

Am 1. Januar ist der Gesundheitsfonds an den Start gegangen. Jetzt gilt für alle Krankenkassen der gleiche Beitragssatz, der von der Bundesregierung festgelegt wurde. Statt der Beitragshöhe werden künftig vielmehr Leistung und Service für die Wahl der Krankenkasse entscheidend sein. Was ändert sich für mich? Wie berechnet sich der Beitrag? Was bringt mir der Gesundheitsfonds? Der Marktführer, die AOK Sachsen-Anhalt, informiert ausführlich und kompetent darüber, was die Änderungen konkret für Sie bedeuten.

Der Gesundheitsfonds ist die zentrale Stelle, in der die Geldmittel der gesetzlichen Krankenversicherung verwaltet werden. Der Fonds speist sich aus verschiedenen Quellen:

- aus Krankenkassenbeiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber,
- aus Beiträgen der Rentenzahlungen,
- aus Pauschalbeiträgen für geringfügige Beschäftigungen,
- aus Beiträgen für Künstler und Publizisten, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld
- sowie aus Steuermitteln

Mit dem Gesundheitsfonds werden die Gelder für die Versicherten bundesweit neu und zugleich etwas gerechter verteilt. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen zunächst Pauschalen für ihre Versicherten. Je nach Alter, Geschlecht und Krankheit
der Versicherten gibt es dann weitere Zu- oder Abschläge. Die Konsequenz der Gesundheitsreform: Es fließt ab sofort mehr Geld in Regionen, wo es tatsächlich benötigt wird, wie beispielsweise nach Sachsen-Anhalt. Das heißt, regional aufgestellte Krankenkassen, wie die AOK Sachsen-Anhalt, können jetzt noch mehr in die Gesundheitsversorgung des Landes investieren. Zwischen den Krankenkassen gibt es jetzt einen Wettbewerb um die beste Leistung und den besten Service.

Das Wichtigste zum Beitragssatz

Ab sofort gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz, den die Bundesregierung auf 14,6 Prozent festgesetzt hat. Diesen Beitragssatz teilen sich – wie bisher – Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Seit dem Jahr 2005 zahlen die Versicherten zusätzlich einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, woran sich auch weiterhin nichts ändert. Beides zusammen ergibt 15,5 Prozent "Einheitsbeitrag".

Kommt eine Kasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Erzielt eine Krankenkasse dagegen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds Überschüsse, kann sie eine Prämie an ihre Mitglieder auszahlen. Erhebt oder erhöht die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht bis der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Gleiches gilt, wenn die Krankenkasse die Höhe einer Prämienauszahlung senkt. Darauf muss die Krankenkasse ihre Versicherten ausdrücklich hinweisen. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach der Kündigung. In dieser Zeit muss das Mitglied den Zusatzbeitrag nicht zahlen.
Übrigens können wir schon heute sagen: Mit der AOK Sachsen-Anhalt wird es keinen Zusatzbeitrag mit dem Gesundheitsfonds `09 geben.

Sie fragen – AOK-Experten antworten!

Damit Sie für den Start des Gesundheitsfonds gut gerüstet sind, können Sie mit den AOK-Experten ins Gespräch kommen. So können Sie die AOK-Experten erreichen:

1.Telefonforen
AOK-Experten antworten auf Ihre Fragen in einem Telefonforum unter der Hotline-Nummer 0180 22 26 57 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Tarife aus dem Mobilfunknetz.). Die Experten sind erreichbar am 08. bis 10.01.2009 und am 12. bis 14.01.2009, jeweils von 14 bis 20 Uhr.

2.Experten-Chats unter www.aok.de/sa
Ergänzend zum Telefonforum finden Experten-Chats statt. Hier sitzen AOK-Experten zum Gesundheitsfonds bereit, um die Fragen der Teilnehmer zu beantworten. Geplant sind sechs Chats am 08.01. bis 10.01. und am 12.01. bis 14.01., jeweils von 12 bis 14 Uhr, unter der Adresse www.aok.de/sa.

4.Experten-Mail
Unter der AOK-Experten-Mail Gesundheitsfonds@san.aok.de werden alle Fragen zum Fonds umfassend, schnell und kompetent beantwortet.

5. Infostände in Einkaufszentren
Mitarbeiter der AOK Sachsen-Anhalt werden in ausgewählten Einkaufszentren in Sachsen-Anhalt vor Ort sein und Informationsmaterial verteilen. Jeweils 10 bis 15 Uhr sind die Mitarbeiter vor Ort, zum Beispiel am 29.12. im Flora-Park Magdeburg, am 05.01. im Altamark-Forum Stendal, im Kaufland-Center Dessau Mildensee, im Carat-Park Lutherstadt Wittenberg, am 07.01. im Kaufland-Center Halle, Südstadtring, in den Rathauspassagen Halberstadt, im E-Center Schönebeck und am 08.01. im Saale-Unstrut-Center "Schöne Aussicht" in Leißling.

6. Experten-Forum des AOK-Bundesverbandes
Unter der Internet-Adresse www.aok.de/sa ("Gesundheitsfonds", "Forum Gesundheitsfonds") haben Interessierte die Möglichkeit, Fragen zum Gesundheitsfonds zu stellen und mit anderen Teilnehmern und Experten im Forum zu diskutieren.

Weitere Informationen gibt es in den AOK-Kundencentern oder im Internet unter www.aok.de/sa.