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Abzocke im Internet / Verbraucherschützer raten: Von Rechnung nicht einschüchtern lassen

10.08.2009, 14:04

Friedrich-Karl Rödel im Sülzetal schützt seinen Computer mit einer kostenlosen Variante von Avira Antivir. Kürzlich bekam er die Mitteilung über eine neue Software. "Auf der Suche danach bin ich bei abcload.de gelandet und habe mehrere Fehler gemacht. Der schlimmste war, dass ich mich einschüchtern ließ", schrieb er. Denn die Firma verlangte von ihm 60 Euro. Er bezahlte – und erhielt weitere Zahlungsaufforderungen. Die ignoriert er, möchte aber andere Leser warnen.

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist das Problem bekannt. "Damit kommen täglich unzählige Verbraucher zu uns", so Heidi Lange von der Magdeburger Beratungsstelle. Weil zu diesem Thema so viel nachgefragt wird, sind auf der Internetseite www.vzsa.de (unter dem Punkt Medien und Telekommunikation / Internet) ausführliche Informationen für alle Möglichkeiten zusammengestellt.

Laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen wurden ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert. In jedem vierten Fall erwischte es Jugendliche unter 18 Jahren. Jeder Zehnte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Der Rat der Verbraucherschützer an jene, die auf eine der irreführenden Offerten im Internet hereinfielen: In vielen Fällen kann man von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Rechnung ohne Bestellung

Auch eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht kann dazu führen, dass der Vertrag unwirksam wird. Bernd Wolff aus Blankenburg bekam per Post eine befremdliche Rechnung samt Mahnung einer ihm völlig unbekannten Firma über Dinge, die er nie bestellt hatte. Bei eBay soll er Produkte erworben haben und nun dafür zahlen, wurde ihm mitgeteilt. Da der Leser grundsätzlich keine Internetgeschäfte tätigt, wies er die Forderung schriftlich und mit Nachdruck zurück und informierte die Verbraucherschützer.

Die raten auf ihrer Internetseite, auf eine plötzlich eintreffende hohe Rechnung nicht einzugehen und auf keinen Fall zu zahlen. Vielmehr sollte der Forderung in Schriftform widersprochen werden. Dazu hat die Verbraucherzentrale Musterbriefe vorbereitet. Der Brief sollte möglichst per Einschreiben/Rückschein versandt werden, um einen Nachweis zu haben. Auf Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros sollte man sich einstellen. "Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Die Unternehmen haben keinerlei Pfändungsrechte. Handlungsbedarf besteht erst, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Vor Gericht landet allerdings kaum ein Fall", so die Verbraucherschützer. (goe)