1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wann gibt es Bildungsgutscheine?

Berufliche Qualifizierung Wann gibt es Bildungsgutscheine?

Von Gudrun Oelze 18.05.2009, 07:10

Mehrere junge Leute beklagten sich, dass ihnen die Agentur für Arbeit oder auch das Jobcenter einen von ihnen gewünschten Bildungsgutschein verweigere.

"Bitte helfen Sie mir, meine Rechte einzufordern, denn jemandem, der arbeiten will, sollte man auch zu einer vernünftigen Arbeitsstelle verhelfen", schrieb zum Beispiel ein Hochbauer, der mit einem Bildungsgutschein gern eine neue Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker absolvieren wollte. Ein anderer Ratsuchender fühlte sich durch das Jobcenter hingehalten, weil er auf einen dort "in Arbeit gegebenen" Bildungsgutschein keine Antwort erhielt, die er aber brauchte, um eine beabsichtigte Ausbildung bezahlen zu können.

Unsere Recherchen ergaben, dass auf die Aushändigung eines Bildungsgutscheines kein Rechtsanspruch besteht. In jedem Fall ist diese Kann-Leistung an vom Gesetz beschriebene Voraussetzungen gebunden. So können durch einen Bildungsgutschein Arbeitnehmer gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder auch, weil ein Antragsteller noch gar keinen Berufsabschluss besitzt. Vor Beginn einer Ausbildungsmaßnahme muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgen und dem Azubi in spe von der Behörde das Vorliegen der Fördervoraussetzungen durch einen Bildungsgutschein offiziell bescheinigt werden. Diesen gibt es zudem nur dann, wenn die betreffende Maßnahme und der Träger, der die Ausbildung anbietet, von einer fachkundigen Stelle für die Förderung zugelassen sind.

"Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins setzt also voraus, dass in einer persönlichen Beratung ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde. Ob dieser vorliegt, hängt nicht nur von den Voraussetzungen des Arbeitnehmers wie seiner bisherigen Ausbildung ab, sondern auch davon, ob sich mit einer berufichen Weiterbildung die Integrationschancen wesentlich verbessern würden", informierte Kati Domkowsky von der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit. Auch Träger der Grundsicherung – also Argen, Jobcenter oder KoBas – könnten zur Eingliederung in Arbeit die beruf iche Weiterbildung fördern. Bei Hartz-IV-Beziehern gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Arbeitslosen mit ALG-I-Anspruch.

Mehr Förderung für die Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden wurde in Sachsen-Anhalt allein im April in 12 800 Fällen gefördert. 7100 dieser Bildungsgutscheine oder Trainingsmaßnahmen kamen Personen mit ALG-II-Anspruch zugute, 15 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Um ein Viertel stieg diese Förderung für Arbeitslose nach dem SGB III, die im April im Land für insgesamt 5700 Personen mit ALG-I-Anspruch bewilligt wurde. Nach Angaben der Regionaldirektion der Bundesarbeitsagentur wurden von ausgegebenen Bildungsgutscheinen seit Jahresbeginn 7700 eingelöst, das ist ein Plus von 38,5 Prozent zum gleichen Vorjahreszeitraum.

"Die berufliche Qualifizierung wurde entsprechend dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft und dem individuellen Bildungsbedarf der Arbeitsuchenden auch 2008 von den Agenturen für Arbeit und SGB-II-Trägern gefördert", teilte die Sprecherin der Hallenser Behörde mit. Während des vergangenen Jahres kam dies insgesamt 90 700 Arbeitnehmern zugute.

Die überwiegend in Form von Trainingsmaßnahmen bewilligten Leistungen erhielten 2008 in 51 500 Fällen Hartz-VI-Betroffene und in 39 200 weiteren Fällen Arbeitslose, für die die Agenturen für Arbeit zuständig sind. Die häufigsten Bildungsziele waren in den Bereichen Metall, Büro und im Lager- und Logistikwesen angesiedelt.