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Leistungen für Arbeitslose Bescheid lässt auf sich warten – wer zahlt die Krankenversicherung?

Von Gudrun Oelze 22.12.2008, 07:19

Als Dagmar Zorn aus Schönebeck vor einiger Zeit vom damaligen Arbeitgeber die Kündigung erhielt, meldete sie sich fristgemäß bei der Arbeits agentur. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld wurde nicht gleich ermittelt, da noch einige Papiere fehlten.

Einiges konnte sie zeitnah nachreichen, doch keinen zeitnahen Termin beim Amt erhalten, da dort Personalmangel herrsche. Die Zeit verstrich und der Krankenversicherungsschutz drohte zu erlöschen. "Muss ich mich nur deshalb privat versichern, weil bei der Agentur nicht innerhalb von vier Wochen festgestellt werden kann, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?", fragte sie, denn dann wäre sie ja weiter gesetzlich krankenversichert. "Es kann doch nicht sein, dass ich mich für mehrere hundert Euro privat versichern muss, nur weil das Arbeitsamt nicht in der Lage ist, meinen Anspruch kurzfristig zu berechnen", schrieb sie uns.

Bei der Arbeitsagentur dauerte es wieder eine ganze Weile, ehe wir endlich Antwort auf unsere Anfrage im Interesse dieser Leserin erhielten. Glücklicherweise aber war zumindest der für Frau Zorn so wichtige ALG-I-Bescheid bei ihr gerade noch rechtzeitig eingetroffen, um die beantragte private Krankenversicherung stoppen zu können.

Grundsätzlich, so die Auskunft der Arbeitsagentur auf unsere Anfrage, erfolgt mit der Arbeitslosmeldung aber nicht automatisch die Anmeldung zur Krankenversicherung. Denn, so die Behörde, erst müssen natürlich alle Anspruchsvoraussetzungen des Antragstellers geprüft werden. Liegen sie vor, werden die Leistungen bewilligt.

"Dies erfolgt in der Regel bei persönlicher Antragsabgabe innerhalb von zwei Tagen." Deshalb sei das Erscheinen im Amt nach vorheriger Terminabsprache empfehlenswert, weil dann eventuelle Unstimmigkeiten geklärt und fehlende Unterlagen abgefordert werden können.

Wird der Antrag nicht persönlich abgegeben, erfolge aber ebenfalls eine schnellstmögliche Bearbeitung, versicherte man uns. Allerdings könne es in solchen Fällen zur Rücksendung eines unvollständigen Antrages und zu einem Zeitverlust kommen. Wichtig für Betroffene: Kann ein Leistungsantrag erst rückwirkend bewilligt werden, erfolgt auch die Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse und die Beitragsabführung rückwirkend.

Bis zu vier Wochen nach dem endgültigen Aus beim Chef braucht sich ein Arbeitsloser noch keine Sorgen um die Versicherung im Krankheitsfall zu machen, falls er noch keinen Bescheid von der Arbeitsagentur über seinen ALG-Anspruch hat. Dann nämlich greift der sogenannte nachgehende Leistungsanspruch bei der bisherigen Krankenkasse – jedoch längstens für einen Monat nach Ende der Mitgliedschaft, also Ende der Beschäftigung, und ohne Anspruch auf Krankengeld.

Wer nach dieser Zeit noch immer keinen ALG-Bescheid mit der damit verbundenen weiteren gesetzlichen Krankenversicherung hat und auf "Nummer sicher" bei einer privaten geht, bekommt dafür gezahlten Beiträge jedoch nicht erstattet, wenn danach Arbeitslosengeld rückwirkend bewilligt wird.

Frau Zorn hatte eine solche private Krankenversicherung schon beantragt, konnte den Vertrag aber in buchstäblich letzter Minute noch stornieren, als sie von der Arbeitsagentur Bescheid über ihren Leistungsanspruch erhielt. Inzwischen ist sie bereits wieder über einen Arbeitgeber krankenversichert, da sie durch einen neuen Job nur kurze Zeit Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen brauchte.