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Erbrecht Wie die Oma dem Enkel das Haus überträgt

29.09.2006, 04:55

Meine Oma hat ein Grundstück mit Haus, welches sie mir übertragen möchte. Mein Vater und dessen zwei Brüder sind damit einverstanden. Da die beiden Brüder meines Vaters auch Kinder haben und ich nicht der einzige Enkel bin, frage ich mich, ob diese weiteren Enkel bei der Übertragung berücksichtigt werden müssen. Wie sollen wir vorgehen ?
Es antwortet Notar Uwe Glöckner.

Es bietet sich der Abschluss eines Überlassungsvertrages an, in welchem Ihre Großmutter das Hausgrundstück ohne Gegenleistung auf Sie überträgt. Dabei sind verschiedene Problemkreise zu beachten : Wenn Ihre Großmutter das Haus selbst bewohnt, sollte ihr im Vertrag ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht vorbehalten und dieses Wohnrecht durch eine Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert werden.

Auch steuerliche Aspekte können eine Rolle spielen : Zwar sind Verwandte in gerader Linie von der Grunderwerbssteuer ausgenommen ; sollte Ihr nach der Großmutter bestehender Freibetrag in Höhe von 51 200 Euro überschritten sein, kann jedoch Schenkungsteuer entstehen. Im Zweifel sollten Sie hier vor Beurkundung einen Steuerberater befragen oder eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes einholen.

Um die Entstehung von Pfl ichtteilsergänzungsansprüchen und damit einhergehende familiäre Streitigkeiten nach Eintritt des Erbfalls zu verhindern, sollten Ihr Vater und dessen zwei Brüder mit Ihrer Großmutter Pfl ichtteilsverzichte vereinbaren. Diese Pfl ichtteilsverzichte sollten auf das vertragsgegenständliche Hausgrundstück beschränkt sein. Da die Verzichte sich gemäß Paragraf 2349 BGB auch auf die Abkömmlinge der Verzichtenden erstrecken, ist eine Mitwirkung der neben Ihnen vorhandenen weiteren Enkelkinder nicht erforderlich. ( rgm )

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