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Recht Muss der Arbeitgeber die Probearbeit bezahlen?

09.02.2006, 05:00

Frage : Ich soll bei einem eventuell zukünftigen Arbeitgeber einige Tage auf Probe arbeiten. Steht mir dafür auch ein Gehalt zu ?

Es antwortet Reiner Jungnickel, Rechtsanwalt aus Tangermünde : Ob für das Probearbeiten ein Entgelt verlangt werden kann oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein entsprechendes Entgelt kann immer dann verlangt werden, wenn es eine klare Absprache über die Vergütung der Probearbeit gibt. Manche Arbeitgeber erwarten eine kostenfreie Erprobungsmöglichkeit von Arbeitnehmern, die sie eventuell einstellen möchten.

Manche Arbeitgeber missbrauchen auch die Gutmütigkeit von Bewerbern, die die Stelle haben wollen. Die schnelle Zusage von Probearbeitstagen ohne Entgeltnachfrage kann als so genannte stillschweigende Vergütungsfreiheitsabrede gewertet werden. Man hat dann, wenn es mit dem neuen Job nichts wird, schlechte Karten, eine Vergütung im Nachhinein durchzusetzen.

Die Grenze für solche Abreden bildet die so genannte Sittenwidrigkeit, die durch ein grobes Missverhältnis zwischen der geschuldeten Probearbeit und der verlangten Unentgeltlichkeit gekennzeichnet ist. Diese Grenze ist also eher fl ießend und nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu bestimmen.

Da jede Leistung auch schließlich einen Wert hat, sollte in den Vorgesprächen höflich nach einer Vergütung gefragt werden. Ein seriöser Arbeitgeber wird hierzu eine konkrete Antwort geben. Andernfalls ist abzuwägen, ob das Risiko eingegangen werden sollte oder nicht. Vielleicht ist wenigstens eine Einigung in der Mitte möglich – beispielsweise die Übernahme von Fahrt- oder Wohnkosten.

Übrigens : Die Bundesagentur für Arbeit fördert unter Umständen die Arbeit von Arbeitnehmern zur Erprobung. Wenn der Arbeitgeber auf unentgeltlicher Probearbeit besteht, gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit, hierüber einen Ausgleich zu bekommen. Eine Nachfrage bei der Bundesarbeitsagentur vor Antritt der Probearbeit kann daher also sinnvoll sein. ( ukl )

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