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Gesundheitskosten Von Pillen bis Brillen

25.08.2014, 01:36

Im Krankheitsfall kommt in der Regel die Krankenkasse für die Kosten auf. Doch was, wenn die Kasse nicht alle Kosten übernimmt? Betroffene können den Fiskus an den Ausgaben beteiligen.

Was gilt als Krankheitskosten?
"Krankheitskosten sind Aufwendungen, die zur Heilung oder zur Linderung einer Krankheit getragen werden müssen", erklärt Nöll. Kosten, die entstehen, um eine Krankheit erträglicher zu machen, gehören ebenfalls dazu.

Wann gelten Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen?
Wer seine selbst bezahlten Rezepte und Arztrechnungen beim Finanzamt einreicht, muss wissen: Der Fiskus beteiligt sich erst ab einer bestimmten Grenze. "Außergewöhnliche Belastungen liegen grundsätzlich dann vor, wenn dem Steuerzahler größere Aufwendungen erwachsen, als sie der überwiegenden Mehrzahl von Steuerzahlern gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes entstehen", erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Das heißt: Das Finanzamt erkennt nicht den vollen Betrag an, sondern rechnet eine zumutbare Belastung an.

Wie hoch ist die Eigenbelastung?
Diese Grenze ist individuell und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. "Nur Kosten, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, mindern die Steuerlast", erklärt Nöll. "Vor dem Jahresende sollte daher festgestellt werden, ob die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist." Ob die Eigenbelastung aber bei Krankheitskosten tatsächlich getragen werden muss, beschäftigt derzeit den Bundesfinanzhof (BFH).

Wann können Krankheitskosten Betriebsausgaben sein?
Wurde eine Krankheit durch den Beruf bedingt, können die entstandenen Kosten auch Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten sein. Das kann laut BDL bei typischen Berufskrankheiten oder durch einen betrieblich bedingten Unfall der Fall sein. Zuletzt bestätigte der BFH 2013, dass Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit als Werbungskosten abziehbar sind, wenn es sich um eine Berufskrankheit handelt (Az.: VI R 37/12).

Welche Kosten können konkret abgesetzt werden?
Steuerlich geltend machen kann ein Steuerzahler nur die Kosten, die er selbst tragen musste und nicht von einer Versicherung erstattet bekommt. Absetzbar sind zum Beispiel Zuzahlungen zu Zahnersatz, Hörgeräten oder Gehhilfen und Prothesen. Frei verkäufliche Medikamente sind nur dann abziehbar, wenn aus einem ärztlichen Attest hervorgeht, dass die Einnahme medizinisch notwendig ist. Kosten für wissenschaftlich noch nicht anerkannte Heilmethoden können nach einer Entscheidung des BFH nur als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn ein vor der Behandlung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest vorgelegt wird.