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Übergangsfrist endet Rauchmelder sind in allen Wohnungen Pflicht

11.11.2014, 01:17

Kassel (dpa) l Wer nicht aufwacht, hat kaum eine Chance: Nur drei bis vier Atemzüge in einem Raum voller Rauch können ausreichen, um an einer Rauchvergiftung zu sterben. Rauchwarnmelder sind daher Lebensretter. Zwar können sie Brände nicht verhindern. Aber sie alarmieren die Bewohner so rechtzeitig, dass sie sich im Ernstfall retten können. "Mittlerweile sind Rauchwarnmelder in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben", erklärt Carsten Wege vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe in Kassel.

95 Prozent der Opfer von Bränden sterben nicht in den Flammen, sondern sie ersticken schon vorher an den giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können. Die batteriebetriebenen Geräte funktionieren unabhängig von der Stromversorgung und erkennen selbst feinste Rauch- partikel - und lösen einen schrillen Alarmton aus. Rauchmelder müssen an mehreren Stellen in der Wohnung vorhanden sein, um optimale Sicherheit zu gewährleisten. "Unerlässlich sind sie im Schlafzimmer", betont Carsten Wege. "Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen."

Für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden Modelle angeboten, die über optische oder vibrierende Signale vor Feuer und Rauch warnen.

"Für größere Wohnungen oder Einfamilienhäuser bieten sich funkvernetzte Rauchwarnmelder an", sagt Wege. Die Bewohner hören den Alarm auch dann, wenn er in einem weiter entfernten Raum ausgelöst wird. "Aber in den meisten Mietwohnungen genügen die einfachen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder", meint der Experte.

Rauchmelder einmal im Jahr überprüfen

Es gibt sie im Brandschutz-, Elektrofachhandel, aber auch in Baumärkten zu kaufen. "Wichtig ist, auf Qualität zu achten", betont Wege. Die sei gewährleistet, wenn die Geräte die CE-Kennzeichnung mit Zertifikatsnummer und der Bezeichnung EN 14604 sowie die Produktanerkennung einer Prüfungsstelle haben.

Käufer legen am besten auf langlebige Batterien und solides Befestigungsmaterial Wert. "Die Akkulaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre", sagt Michael Jörn vom TÜV Rheinland. Lässt die Batterie nach, gibt der Rauchmelder mehrere Tage lang ein kurzes piepsendes Warnsignal ab. Dann sollte ein neuer Akku bereit liegen. In der Betriebsanleitung steht, in welchem Abstand von den Zimmerecken das Gerät an der Decke befestigt werden muss.

Es sollten mindestens 50 Zentimeter sein. Keinesfalls darf der Rauchmelder an die Wand kommen. "Das geschieht relativ häufig, weil die Leute nicht auf eine Leiter steigen können, um die Zimmerdecke zu erreichen", sagt Carsten Wege. Das Gerät wird am besten in der Mitte der Zimmerdecke mit Schrauben montiert.

In Küche und Bad sei eine Installation nicht sinnvoll, denn das Gerät reagiert auf Wasserdampf. Dadurch kann es Fehlalarme geben. Um sicherzugehen, dass das Gerät funktionstüchtig ist, sollte einmal im Jahr die Öffnung für den Rauch überprüft und ein Probealarm ausgelöst werden.

Anders ist das, wenn Rauchmelder wirklich auslösen, obwohl gar kein Rauch oder Feuer vorhanden sind. Das kann passieren, wenn in der Wohnung zu viel Wasserdampf unterwegs ist. "Bleibt nach dem Duschen die Badezimmertür offen, verteilt sich der Dampf in der Wohnung und kann den Alarm auslösen", erklärt Möller. Wenn dann die Bewohner nicht zu Hause sind, muss die Feuerwehr die Wohnungstüren gewaltsam öffnen, um sicherzugehen, dass keine Gefahr besteht.