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Unterhaltspflichtiger Vater muss Beiträge zahlen Kind bleibt in privater Krankenversicherung

29.01.2010, 04:52

Koblenz ( dpa ). Ein bislang privat krankenversichertes Kind muss nach einer Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das entschied das Oberlandesgericht ( OLG ) Koblenz in einem gestern bekanntgewordenen Urteil. Denn nach dem Richterspruch zählt die private Krankenversicherung jedenfalls dann zum angemessenen Unterhalt, wenn das Kind seit der Geburt und bis zur Scheidung privat krankenversichert war. Der unterhaltsverpflichtete Vater müsse in diesen Fällen die Beitragszahlungen übernehmen, so die Richter ( Urteil vom 19. 1. 2010 Az .: 11 UF 620 / 09 ).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage einer geschiedenen Frau gegen ihren Ex-Mann statt. Dieser hatte sich geweigert, die Kosten für die private Krankenversicherung des zehnjährigen Sohnes in Höhe von rund 180 Euro monatlich zu übernehmen. Der Vater war der Meinung, das Kind könnte mit seiner Ex-Frau in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, in der eine beitragsfreie Mitversicherung möglich wäre.

Das Oberlandesgericht sah die Rechtslage anders. Dem Kind sollten die Verhältnisse, die bisher sein Familienleben geprägt hätten, so weit wie möglich erhalten bleiben. Dazu zähle auch die private Krankenversicherung. Die Richter betonten zugleich, dass der Vater diese Kosten zusätzlich zum sogenannten Regelunterhalt zahlen muss.