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Räumpflicht Wer haftet, wenn der Pflug den Weg zuschiebt?

30.01.2010, 04:52

Frage : Ich bin Hauseigentümer und berufstätig. Morgens schiebe ich Schnee. Vormittags kommt dann der Schneepflug vorbei und schiebt alles wieder zu. Wenn jetzt jemand ausrutscht, muss ich haften ?

Es antwortet Dr. Holger Neumann vom Haus & Grund Sachsen-Anhalt : Die Anforderungen, wie geräumt werden muss, richtet sich in der Regel nach der örtlichen Satzung der Gemeinde. Da aber dort nicht alles geregelt ist, spielt bei Beurteilung von Haftungsfragen auch die Ortsüblichkeit eine Rolle.

Zunächst einmal sollte jeder Grundstückseigentümer vorgesorgt haben. Dazu empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundeigentümer. Bei Einfamilienhäusern ist eine separate Versicherung teilweise nicht notwendig, weil sie schon in der Privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist. In den Versicherungsbedingungen können allerdings Einschränkungen, etwa bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, enthalten sein.

Was grob fahrlässig in Ihrem Fall bedeutet, hängt von den konkreten Umständen ab. Im Allgemeinen schreiben die Straßenreinigungssatzungen vor, dass der Grundstückseibei extremen Wetterlagen auch mehrmals am Tag räumen muss. Das Problem des Schneepfluges dürfte trotzdem nicht darunter fallen. Denn ein Grundstückseigentümer kann darauf vertrauen, dass der Winterdienst in seiner Gemeinde so fachgerecht durchgeführt wird, dass Gemeinde und Grundstückseigentümer zusammenwirken und sich nicht gegenseitig behindern.

Durch angepasste Geschwindigkeit des Räumfahrzeuges, durch eine richtige Auswahl des geräumten Fußgängerbereiches einschließlich der notwendigen Schneelagefläche, sollte das von Ihnen erwähnte Negativbeispiel der Ausnahmefall sein, den Sie nicht in Ihren Planungen berücksichtigen müssen.