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Umweltbonus Start für Elektroauto-Prämie

Start für den Staatszuschuss für Elektroautos. Käufer können die Förderung online beantragen.

01.07.2016, 23:01

Hamburg (AFP) l Startschuss für den lange diskutierten Staatszuschuss für Elektroautos: Ab dem 2. Juli können Käufer die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Dies ist nur elektronisch möglich. Zudem müssen zahlreiche Bedingungen berücksichtigt werden.

1. Welche Fahrzeuge werden eigentlich gefördert?

Die offiziell auch „Umweltbonus“ genannte Prämie wird für Elektroautos und sogenannte Plug-in-Hybride gewährt, die Verbrennungs- und Elektromotoren kombinieren. Für reine Elektroautos gibt es insgesamt 4.000 Euro, für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge nur 3.000 Euro. Der Staat trägt dabei nur die Hälfte der Summe. Den Rest müssen Autohändler oder -hersteller übernehmen, indem sie vorher bei Kauf oder Leasing den entsprechenden Rabatt auf den Listenpreis gewähren. Tun sie dies nicht, zahlt auch der Staat nichts.

Förderungsfähige Elektroautos dürfen definitionsgemäß gar kein CO2 ausstoßen, Hybride müssen weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren und außerdem auch über einen Stromanschluss zur externen Aufladung verfügen. Ebenfalls staatlich gefördert werden Brennstoffzellenautos und alle anderen Typen, die weniger als 50 Gramm CO2 ausstoßen.

2. Welche weiteren Bedingungen müssen erfüllt sein?

Entscheidend ist, dass das Fahrzeugmodell auf der beim Bafa erhältlichen offiziellen „Liste der förderungsfähigen Elektrofahrzeuge“ steht und der Basis-Listenpreis des Herstellers bei höher als 60.000 Euro liegt. Darüber hinaus handelt es sich um einen Zuschuss für erstmals zugelassene Fahrzeuge: In den Genuss der Förderung kommen nur Autos, die ab 18. Mai dieses Jahres gekauft oder geleast sowie zugelassen wurden.

Bedingung ist auch, dass die Autos im Inland auf den Antragsteller zugelassen sind und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben. Generell nicht förderberechtigt sind die Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie die Hersteller der Elektro- und Hybridfahrzeuge. Wofür das Auto angeschafft wird, spielt aber keine Rolle. Privatleute können sich ebenso um die Elektroauto-Förderung bewerben wie Unternehmen oder Vereine.

3. Ist die Förderung beim Erwerb der Fahrzeuge befristet?

Die Kaufprämie ist befristet und außerdem auch gedeckelt. Allerdings besteht wohl kein besonderer Grund zur Eile. Der Bund stellt zur Begleichung seines Förderungsanteils 600 Millionen Euro bereit. Ist der Topf leer, gibt es keine Förderung mehr. Das reicht rechnerisch für 300.000 reine Elektroautos. Zudem läuft das Programm 2019 aus.

4. Wie funktioniert die Förderung für Elektroautos genau?

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Der Interessent kauft oder least sein Wunschauto bei einem Autohändler oder -hersteller, der ihm zunächst die halbe Prämie als Rabatt vom Listenpreis abzieht und dies in den Vertragsunterlagen eindeutig und nachvollziehbar vermerkt. Mit diesem Kauf- oder Leasingvertrag kann der Käufer sich dann beim Bafa um die zweite Hälfte der Prämie bemühen, die der Bund übernehmen will.

5. Wie läuft die Antragstellung und -genehmigung beim Bafa?

Anträge können nur elektronisch über das Online-Portal der Behörde gestellt werden. Dabei müssen der Kauf- oder Leasingsvertrag oder eine verbindliche Bestellbestätigung mit hochgeladen werden. In einem ersten Schritt prüft die Behörde die Angaben und stellt einen Zuwendungsbescheid aus.Aus technischen Gründen muss dann laut Bafa in einem separaten zweiten Schritt jedoch noch der sogenannte Verwendungsnachweis erbracht werden, den die Behörde erneut prüft.

Dafür hat der Käufer nach Erhalt des Zuwendungsbescheids maximal neun Monate lang Zeit. Ebenfalls auf elektronischem Weg müssen Käufer dafür die Rechnung und den Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs einreichen. Entspricht auch dabei alles den Vorgaben, gibt die Bafa den Bundesanteil der Prämie frei und überweist ihn auf das Konto des Käufers. Das Antragsformular will das Bafa von Samstag an über seine Homepage www.bafa.de zugänglich machen. Anträge, die per Post zugesandt werden, werden nicht bearbeitet.