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Strafbefehl Geldstrafe für Schweine-Amokfahrer

Ein Geschäftsmann aus Möckern überfährt 13 Frischlinge und muss dafür 14.000 Euro Strafe zahlen.

Von Falk Heidel 09.12.2015, 00:01

Rosian l Schauplatz ist ein frisch abgeerntetes Rapsfeld am Rande von Rosian (Landkreis Jerichower Land): Agrarunternehmer Henrik H. (38) sieht eine aufgescheuchte Rotte Wildschweine auf dem Acker. Er steigt in seinen VW Tiguan und fährt ein aufgeregtes Schweinchen nach dem anderen über den Haufen. Die blutige Wildschwein-Hatz im August vergangenen Jahres machte bundesweit Schlagzeilen. Zur Volksstimme sagte ein Zeuge: „Die noch lebenden Tiere hat er mit einem Spaten erschlagen.“

Die Frischlinge waren 15 Kilogramm schwer und etwa zwölf Wochen alt. Sieben Exemplare hat der Geschäftsmann auf ein Fahrzeug geladen. Die restlichen sechs ließ er auf dem Acker liegen. Sie wurden erst Tage später halb verwest gefunden.

Unterdessen beschäftigte der Fall auch Richter und Staatsanwaltschaft. Gegen Henrik H. gab es keine Verhandlung, sondern einen Strafbefehl, der laut Volksstimme-Informationen rechtskräftig ist: H. muss wegen Wilderei 14.000 Euro Strafe zahlen.

Angeklagt wurde jedoch ein befreundeter Jäger ebenfalls wegen Wilderei. Edgar K. (60) wurde vor einigen Tagen vom Burger Amtsgericht freigesprochen. Er hatte die toten Tiere in einer jagdlichen Kühlzelle in Schweinitz zwischengelagert.

Zu Richterin Sigrid Konrad sagte er bei der Verhandlung: „Es wurde Abend. Die Tiere musste aufgebrochen werden, damit sie nicht platzen.“ Zunächst verständigte der Angeklagte den zuständigen Jagdpächter. Paul D. (67) erklärte vor Gericht, er wollte mit diesem Fall nichts zu tun haben. Er lehnte es auch ab, ein Wildursprung-Schein für diese Tiere auszufüllen. Zu dritt haben sie jedoch die Tiere aufgebrochen, also bäuchlings aufgeschnitten und die Innereien entnommen. Ein Tier nahm Jagdpächter D. mit nach Hause: „Ich habe den Frischling abgekocht und als Hundefutter verwertet“, erklärte D. vor Gericht. Die anderen sechs landeten in der Kühlzelle.

Jäger K. zufolge hatte Geschäftsmann H. erklärt, die Tiere für ein Erntefest im Dorf als Wildgulasch verarbeiten zu wollen. Doch dazu kam es nicht. Der Jäger ließ die toten Schweine einige Tage später in der Genthiner Tierkörper-Beseitigungsanlage entsorgen. Er habe dafür 50 oder 60 Euro bezahlt“, sagte K. vor Gericht.

Er arbeitete in dem Agrar-Unternehmen, dass Geschäftsmann Henrik H. vor gut zwei Jahren gekauft hat. Henrik H. besitzt jetzt große landwirtschaftliche Betriebe im Raum Loburg. Seine Familie wird mit Werftenbesitz in Bremen in Verbindung gebracht.

Nicht gekauft hatte H. die Gaststätte in Schweinitz, die einst zum Agrarbetrieb gehörte. Pächter Tom H. hatte vom Jäger K. die Frischlinge zur Verwertung angeboten bekommen. Er lehnte ab, wollte das Fleisch ohne Herkunftsschein nicht verarbeiten.

Richterin Konrad sprach von einer „Gutsherrenart, wie hier mit Tieren umgegangen wurde“. Allerdings verzichtete sie vor dem Freispruch auf die Befragung des Gastwirts und der Polizei. Anwalt Hartmut Meyer hatte Egdar K. verteidigt. Er ist Kreisjägermeister im Jerichower Land. Er sagte: „Was auf dem Acker passiert ist, hat mit Jagdrecht wenig zu tun.“