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Identitäre Bewegung Verfassungsschutz will entscheiden

Ob die Identitäre Bewegung Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz beobachtet wird, wird noch entschieden. AfD-Kontakte sorgen für Brisanz.

11.07.2016, 12:06

Magdeburg (dpa) l Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt will nach Möglichkeit bis Ende des Jahres über die Einstufung der Identitären Bewegung entscheiden. Sollte die Gruppierung als Beobachtungsobjekt eingestuft werden, könnten nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden, sagte der Chef der Behörde, Jochen Hollmann, am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Bislang werde die Bewegung nur anhand von öffentlich zugänglichen Materialien bewertet. "Wir schauen uns das noch an", sagte Hollmann. Man wisse auch noch nicht, wie viele Personen dazu gehörten. In einigen Bundesländern gilt die Gruppe als rechtsextrem und ist damit Beobachtungsobjekt der Verfassungsschützer. Für Brisanz sorgen Kontakte einzelner AfD-Mitglieder zu der Gruppierung.

Hollmann sagte zur AfD: "Die AfD in Sachsen-Anhalt wird nicht beobachtet." Allerdings bekomme man mögliche Auswüchse mit. Der Blick richte sich immer in Richtung Extremismus. In Augenschein genommen hat der Verfassungsschutz auch das Institut für Staatspolitik in Schnellroda im Saalekreis, das als "Denkfabrik" der "Neuen Rechten" gilt. Es könnte auch einmal Beobachtungsobjekt werden, sagte Hollmann. So eingestuft sind bereits die NPD und die Partei Die Rechte, aber auch mehrere linke Gruppierungen.

Sachsen-Anhalts AfD-Parteichef André Poggenburg hatte lange Zeit erklärt, es gebe Schnittmengen zwischen AfD und Identitäre Bewegung, allerdings könne man sie noch nicht richtig einordnen. In einem sogenannten Ruf der Vernunft hatte die Partei sich dann von einer möglichen Zusammenarbeit mit der Bewegung distanziert. Sie sei eine "schwer einzuscha?tzende Gefahr fu?r unsere bu?rgerliche Mitte". Auch Poggenburg hatte die ohne sein Wissen von der Mehrheit der Kreischefs erstellte Erklärung später mitgetragen.

Unterdessen bekräftigte der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, AfD-Mitglieder, die sich zu "rechtsextremen, rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen bekennen", zu entlassen. "Wer die Ideen der AfD vertritt, der kommt unserer Ansicht nach für bestimmte Positionen bei uns nicht infrage, zum Beispiel als Leiter einer Flüchtlingsunterkunft oder einer Jugendeinrichtung", sagte eine Sprecherin. Poggenburg hatte am Wochenende kritisiert, dass die AWO demokratische Werte bedroht sehe, aber Mitglieder einer gewählten Partei feuern wolle. In Sachsen-Anhalt hatte die AfD bei der Landtagswahl im März fast jede vierte Stimme erhalten.

Am Wochenende hatte die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet, das Bundesamt für Verfassungsschutz und mehrere Länder prüften anhand öffentlicher Quellen, ob die AfD oder einzelne ihrer Strömungen Beobachtungsobjekt werden sollten. Der Leiter des bayerischen Verfassungsschutzes, Burkhard Körner, sagte der Zeitung: "Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz kann Einzelpersonen in der AfD beobachten, wenn diese auch in anderen extremistischen Bereichen auffällig geworden sind. Dies haben wir in Einzelfällen festgestellt. Dabei geht es um Bezüge zur rechtsextremistischen und islamfeindlichen Szene." Zu den Gruppierungen in Bayern, zu denen AfD-Politiker Kontakt haben, gehören danach die Pegida-Bewegungen, die im Freistaat vom Verfassungsschutz beobachtet werden.