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Sportgericht muss drastisch strafen

21.02.2014, 11:18

Handball l Magdeburg (wse) In der 2. Handball-Nordliga der Männer hat es jüngst durch das unter Leitung von Burkhard Heimann (Magdeburg) stehenden Sportgericht ein Urteil gegeben, das sich mit einem Vergehen der wahrlich ungewöhnlichen und krassen Art befasste.

Im Januar gab es die Begegnung zwischen dem Diesdorfer SV und TuS Magdeburg II. Die ausgesprochen "trockene", weil auf große Sachlichkeit Wert legende Schiedsrichter-Stellungnahme zu einer im Spiel ausgesprochenen Disqualifikation liest sich folgendermaßen: "Diesdorfer SV Nr.4 Gromeier, Jan, in der 59:40 Spielminute beim Stand von 21:25. Der Spieler warf absichtlich den Schiedsrichter Haberland aus sieben Metern Entfernung mit voller Wucht den Ball an den Kopf und ließ sich danach von den ,Fans` feiern."

Weil Referee Haberland schnell reagierte und seinen Kopf noch etwas wenden konnte, wurde er nicht voll ins Gesicht getroffen. In erster "Instanz" wurde der betreffenden Spieler für diese äußerst grobe Entgleisung mit einer Sperre von sechs Spieltagen belegt. Die wirkt bis zum 8. März.

Die Spielkommission war der Meinung, dass dieses Vergehen noch stärker bestraft werden müsse. Sie stellte einen Antrag auf "Rechtsmittelausschöpfung" und der wurde durch das Sportgericht behandelt. Ergebnis: Zwei weitere Spieltage Sperre für den Diesdorfer Akteur.