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Schlimme Rechnungen / Stadt hat erste Klagen eingereicht / Landesverwaltungsamt: Kein Nachweis erbracht Kraftprobe: Stadt soll 4,1 Millionen Euro aus Fluthilfe 2002 zurückzahlen

Von Karl-Heinz Kaiser 22.01.2011, 04:23

Zufall der ganz besonderen Art: Das Elbhochwasser 2011 ist noch im Gange, da wird bereits über Fluthilfe geredet. Allerdings geht es um das Jahrhunderthochwasser 2002. Und um die Rückzahlungen von über 5 Millionen Euro Fördermittel an das Land. Betroffen ist die Stadtkasse, sind Vereine, Verbände, Unternehmen. Die Stadt prüft, hat bereits erste Klagen eingereicht.

Magdeburg. Muss Magdeburg tatsächlich 4,1 Millionen Euro Fördermittel aus der Fluthilfe an das Land zurückzahlen? Kurz vor Weihnachten flatterten Dutzende Rechnungen ins Rathaus. Absender: Landesverwaltungsamt Halle. Die darin aufgemachten Rückforderungen aus der Fluthilfe nach dem Jahrhunderthochwasser 2002 summieren sich auf 4,1 Millionen Euro. Werden die Zinsen hinzugerechnet, beläuft sich die Summe auf rund 5 Millionen Euro.

In einer der Volksstimme zur Kenntnis gelangten Information für den Stadtrat werden die Forderungen der Landesbehörde aufgelistet.

Allein für die Sternbrücke waren 7,6 Millionen Euro bewilligt worden. Jetzt werden 2,2 Millionen davon zurückgefordert, weil bestimmte Posten davon nicht förderfähig gewesen sein sollen. Unter anderem wird angezweifelt, dass die Widerlager neugebaut werden mussten.

Für die Herrenkrug- Rennwiesen, mit 3,6 Millionen Euro gefördert, sollen 863 000 Euro zurückgezahlt werden. Beim Sportpark, der mit 1,7 Millionen Euro "bezuschusst" wurde, sind es 296 000 Euro.

Insgesamt wurde die Stadt mit 68 Fördermaßnahmen bedacht. Bei 60 davon gibt es Beanstandungen, die zu Rückzahlungen führen.

Dabei geht es auch um die berühmten Peanuts: Bei einem Seglerverein werden 300 Euro Zuwendungen in Höhe von 300 Euro angezweifelt. Bei der Anna-Ebert-Brücke (Zuwendung 233 000 Euro) stehen 2300 Euro zur Debatte.

Das Landesverwaltungsamt bestätigte gestern die Forderungen. Pressesprecherin Denise Vopel begründete: "Da es sich hier um öffentliche Gelder handelt, schließt sich im Nachgang ein sogenanntes Verwendungsnachweisverfahren an." Das Landesverwaltungsamt habe, so die Pressesprecherin, beginnend im Jahr 2005 das jeweilige Verfahren zur Verwendungsnachweisprüfung eröffnet. Insgesamt sind 297 Mio. Euro sogenannte Flutgelder geprüft worden.

Für Magdeburg waren 20 Millionen Euro ausgezahlt worden.

Allerdings kamen die Prüfer des Landesverwaltungsamtes zu dem überraschenden Ergebnis: In Magdeburg konnte bei 4,1 Mio. Euro die zweckentsprechende Verwendung der Steuergelder nicht in allen Fällen nachgewiesen worden.

Deshalb komme es nun zur Rückforderung zuzüglich der Zinsen, sagte Denise Vopel. Jahrelang sei auch darüber gesprochen und beraten worden.

Oberbürgermeister Lutz Trümper drückte gestern sein Unverständnis aus. Der Herrenkrug zum Beispiel war am stärksten betroffen gewesen. "Wir haben die Hochwasserhilfe schnell und unbürokratisch gehandhabt", sagte er in einer ersten Stellungnahme. Das sei damals auch rasch und ohne Beanstandung bewilligt worden.

Jetzt, nach sieben Jahren, kämen die Rückforderungen – nicht nachzuvollziehen.

Auf Details wollte er nicht weiter eingehen.

"Wir werden am Donnerstag im Stadtrat darüber sprechen, eine Strategie festlegen", sagte er.

Die Hallenser Verwaltungsbehörde besteht offenbar auf den Forderungen.

Das Land sei gegenüber dem Bund und dem Steuerzahler verpflichtet, die sachgerechte Verwendung öffentlicher Gelder im Einzelfall nachzuweisen, erklärte Denise Vopel.

Meinungsverschiedenheiten über fachliche Bewertungen, ja sogar gerichtliche Auseinandersetzungen in einzelnen Fördervorgängen sollten zwar nach Möglichkeit vermieden werden. Sie seien aber keineswegs vollkommen außergewöhnlich, erklärte sie.

Und: "Der Fördermittelempfänger ist normalerweise verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme die entsprechenden Belege und Nachweise einzureichen und der Prüfbehörde zur Verfügung zu stellen."

Hat die Verwaltung hier etwas verschlampt?

Laut Oberbürgermeister Lutz Trümper seien tatsächlich viele Unterlagen eingereicht worden. Es habe auch viele Klärungsversuche gegeben. Aber: Jetzt werde man sich nochmals eingehend mit den Dingen befassen. Es könne durchaus sein, dass hier und da Fehler passiert seien.

Allerdings hat er in einigen Punkten bereits Klage eingeleitet. Nur auf diesem Wege könne man die Rechte der Stadt wahren. Widerspruch einzulegen, so Lutz Trümper, sei bei diesem Verfahren nicht möglich.

Auch gegen die Millionen-Rückforderungen zur Sternbrücke soll noch gerichtliche Klage geprüft werden. Das wird Donnerstag im Stadtrat entschieden.