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Gleicke lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn im Osten ab

14.02.2014, 05:41

Halle - Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), lehnt auf den Osten zugeschnittene Ausnahmen bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab. "Die Ausnahmen sind im Koalitionsvertrag definiert", sagte die Thüringer Bundestagsabgeordnete der "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitag). Sie halte nichts davon, weitere Ausnahmen zu schaffen, auch nicht für Ostdeutschland. Gleicke verwies auf eine Öffnungsklausel, wonach der Mindestlohn zum 1. Januar 2015 nicht gezahlt werden müsse, wenn vorher in einem Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Dadurch könne ein Aufschub bis Ende 2016 erreicht werden. Da die Tarifbindung in Ostdeutschland derzeit "unterirdisch" sei, würde mit dem Mindestlohngesetz die Tarifautonomie gestärkt.