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BGH bestätigt Magdeburger Urteil wegen Subventionsbetrugs

15.08.2014, 10:26

Magdeburg - Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Magdeburg gegen zwei Subventionsbetrüger bestätigt. Die Bundesrichter hätten keine Rechtsfehler gefunden, teilte das Landgericht am Freitag mit. Zwei Männer waren am 10. Juni 2013 zu jeweils vier Jahren und sechs Monaten Haft wegen gemeinschaftlichen Subventionsbetrugs verurteilt worden.

Die Richter waren nach 19 Verhandlungstagen zu der Überzeugung gelangt, dass die beiden sich in drei Fällen Subventionen in Höhe von knapp 16 Millionen Euro erschlichen hatten. Davon waren rund 9,3 Millionen Euro ausgezahlt worden. Die Männer hatten falsche Angaben zu Eigenmitteln gemacht und damit Zuwendungen für Ausbau und Sanierung der Schlösser Altenhausen und Flechtingen erreicht. Die Revision der beiden Angeklagten hatte keinen Erfolg.