1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Mit dem Blick aufs Jahr 2018

Gelbe Tonne Mit dem Blick aufs Jahr 2018

Ab 2018 ist im Landkreis Stendal eine neue Firma für die Leichtverpackungen zuständig. Der Ärger um die Gelbe Tonne könnte dann enden.

28.01.2017, 11:41

Stendal l Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass auch zwei Jahre nach der Einführung der Gelben Tonne im Landkreis Stendal immer noch über grundsätzliche Fragen unter den beteiligten Firmen und Behörden gestritten wird. Was ist eine Fehlbefüllung, wann werden Tonnen eingezogen und sind Zusatzverträge zulässig?

Um Klarheit zu bekommen und sich für das kommende Jahr zu rüsten, hat sich der Landkreis Stendal vor einiger Zeit juristischen Beistand von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei geholt. Für 2018 wird es eine Neuausschreibung der Müllentsorgung bei der Leichtverpackung geben. Die Zuständigkeit geht von der Kölner Firma Duales System Deutschland (DSD) auf das hessische Unternehmen Landbell AG über. Ob dann auch noch die Tangerhütter Firma Cont-Trans als Entsorger fungiert, hängt von einem Bieterverfahren ab.

„Wir haben keinen direkten Einfluss darauf“, sagte Landrat Carsten Wulfänger (CDU) am Donnerstag im Kreisausschuss. Um jedoch besser für die nächste Runde gerüstet zu sein, wurde bereits an diesem Dienstag ein erstes Gespräch mit Vertretern von Landbell geführt.

Alle Punkte, die in den vergangenen Jahren zu Problemen geführt hatten, wurden angesprochen, erläuterte der 1. Beigeordnete des Landrates, Denis Gruber (SPD). Dazu gehörte beispielsweise eine Verständigung darüber, wie ein „erheblicher Fehlwurfanteil“ aussieht.

Man werde die Abstimmungsvereinbarung mit Landbell so präzisieren, dass die aufgetretenen Probleme sich möglichst nicht wiederholen, sagte Landrat Wulfänger. Allerdings konstatierte der Landrat auch, dass der „überwiegende Teil“ der Einwohner mit der Gelben Tonne zufrieden sei. Kaum jemand wolle die Säcke zurück haben. Trotzdem müsse man für die Zeit bis Ende des Jahres die Angelegenheit in „reibungslose Bahnen“ bekommen, sagte Wulfänger.

Im Kreisausschuss gab die Berliner Rechtsanwältin Caroline von Bechtolsheim einen Abriss darüber, wie sie die rechtliche Situation des Landkreises bewertet. Sie hatte dem Landkreis schon vor einiger Zeit eine Expertise geliefert. Landrat Wulfänger wollte in dem Zusammenhang nicht von einem Gutachten sprechen.

Der Landkreis sei von der gesetzlichen Grundlage lediglich dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit der Gelben Tonne Öffentlichkeitsarbeit sowie Abfallberatung zu betreiben, erläuterte die Rechtsanwältin. Anderseits sei der Entsorger verpflichtet, den Leichtverpackungsmüll „flächendeckend und unentgeltlich“ zu entsorgen. Einzig das Landesumweltamt als Feststellungsbehörde könne gegen das Duale System und Cont-Trans aktiv werden, sagte von Bechtolsheim. Der Landkreis habe „keine behördliche Gewalt“.

In einer Abstimmungsvereinbarung müsse künftig geregelt werden, was eine erheblich fehlbefüllte Tonne ist. Dazu gebe es keine verbindliche Rechtsauslegung, sagte die Rechtsanwältin. „Jeder Abfallwirtschaftler weiß, dass es in ganz Deutschland keine Gelbe Tonne gebe, die richtig sortiert und ausschließlich mit Leichtverpackungsmüll befüllt ist.“ Vielmehr gehe man von durchschnittlich 20 bis 30 Prozent Fehlbefüllung aus. Bei einer Definition einer „erheblichen Fehlbefüllung“ müsse entsprechend von einem überdurchschnittlichen Wert ausgegangen werden, sagte die Juristin im Ausschuss. Daraus könne dann wiederum eine Regelung für den Entzug einer Tonne gefunden werden.

Im Ausschuss bemängelte Helga Paschke (Linke), dass von seiten des Landkreises derzeit keine Bewertungen zu den Informationen und den zuletzt geführten Gesprächen gegeben wurden. Nach ihren Informationen aus der Akteneinsicht beim Landkreis lese sie heraus, dass es eine wechselseitige und per Vertrag festgelegte Information zwischen Landkreis und DSD nicht gebe. Sie möchte kommenden Dienstag im Umweltausschuss mehr Details.