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Höhere Reisekosten für Teilnehmer beruflicher Reha-Maßnahmen

12.06.2014, 09:20

Essen - Wer an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen muss, hat Anspruch auf Übernahme der Reisekosten. Er kann 35 Euro pro Tag verlangen. So urteilte ein Gericht. Damit können viele Betroffene mehr Geld verlangen.

Teilnehmer beruflicher Reha-Maßnahmen haben ein Recht auf die Übernahme höherer Reisekosten. Der Fall: Ein 40-jähriger nahm an einer Rehabilitationsmaßnahme im Berufsförderungswerk Dortmund teil. Er pendelte täglich mit dem Pkw von Lippstadt nach Dortmund. Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen begrenzte die Erstattung seiner Fahrtkosten entsprechend der allgemeinen Praxis auf 269 Euro monatlich. Der Mann verlangte jedoch, ihm Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz zu bewilligen, monatlich begrenzt auf die Kosten einer auswärtigen Unterbringung.

Das Urteil: Vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte der Mann Erfolg (Az.: L 8 R 875/13). Die in den Reisekostengrundsätzen der Rentenversicherungsträger geregelte Praxis, Pendlerkosten auf 269 Euro zu deckeln, sei rechtswidrig. Es gebe dafür keine gesetzliche Grundlage. Die Erstattung von Fahrtkosten für Teilnehmer an Rehabilitationsmaßnahmen sei im Sozialgesetzbuch festgelegt. Die Regelung sei in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden, ohne dass der Gesetzgeber eine Deckelung, wie sie etwa die Bundesagentur für Arbeit vorgeschlagen habe, einführte. Dies erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).