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Testament kann nach Jahren Erbfall noch ändern

15.04.2015, 11:20

Frankfurt am Main - Man mag es kaum glauben, aber manchmal findet man plötzlich ein Testament - und wird zum Alleinerben. Auch wenn das Testament erst viele Jahre später auftaucht, ist unter Umständen gültig. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 20 W 251/14).

In dem Fall war die 1991 Verstorbene geschieden und hinterließ drei Kinder. 2011 wird den Kindern ein gemeinsamer Erbschein erteilt. Im Juli 2012 findet ein Sohn ein handgeschriebenes Testament, das seine Mutter offenbar kurz vor ihrem Tod verfasst hat. Es trägt das Datum 5.10.1991. Hierin ist der Sohn zum Alleinerben bestimmt. Er beantragt daraufhin einen Alleinerbschein.

Seine Geschwister haben Zweifel, ob das Testament echt ist. Schließlich sei es erst 20 Jahre nach dem Tod der Mutter plötzlich "aufgetaucht" und nachdem ihnen das Nachlassgericht einen gemeinsamen Erbschein erteilt hat. Außerdem habe der angeblich als Alleinerbe eingesetzte Sohn längere Zeit vor ihrem Tod keinen Kontakt mehr zur Mutter gehabt. Sie beantragen, ein Sachverständigengutachten über die Echtheit des Testaments einzuholen.

Ohne Erfolg: Das Nachlassgericht stellt dem Sohn einen Alleinerbschein aus, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen. Zu Recht, entscheidet das OLG. Es ist hinreichend, wenn sich beim Gericht durch Anhörung der Beteiligten, Ansicht von Schriftproben der Verstorbenen und Rückfrage bei zwei Urkundensachverständigen eine Überzeugung davon bildet, dass das Testament echt ist. Dabei müssen nicht sämtliche denkbaren Zweifel ausgeräumt sein.