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Kuriose Prozesse um Schmerzensgeld

22.05.2015, 12:18

Düsseldorf - Lebensrisiko oder Körperverletzung - vor Gerichten in Deutschland gab es so manchen kuriosen Prozess um Schmerzensgeld. Beispiele:

Salutschüsse: Die ostwestfälische Stadt Büren hatte im September 2005 eine 20 Mann starke Gebirgsschützenkompanie aus der österreichischen Partnergemeinde Mittersill zu Gast. Als die Trachtenträger ihre Karabiner abfeuerten, erlitt ein 64-Jähriger ein Knalltrauma. Der Mann klagte gegen die Stadt. Das Landgericht Paderborn stufte den Vorfall als allgemeines Lebensrisiko ein und wies die Klage ab. In einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde ihm dann 2007 ein Schmerzensgeld von 1700 Euro zugesprochen.


Zugebissen:Für einen kräftigen Biss in die große Zehe einer Kellnerin verurteilte das Amtsgericht Gelsenkirchen 2005 einen Kneipengast zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 400 Euro. Zuvor hatte sich nach Angaben der Klägerin der Inhalt eines umgestoßenen Bierglases über die Kleidung und den nur mit einer Sandale bekleideten Fuß ergossen. Der Gast habe den Fuß ergriffen und heftig zugebissen. Die Behauptung des Mannes, die Frau habe ihn zum Ablecken des Fußes aufgefordert, fand bei dem Richter kein Gehör.


Gartenzwerg-Attacke:Ein Angriff auf Gartenzwerge kam einen jungen Mann teuer zu stehen. Auf ein "Schmerzensgeld" von 6200 Euro einigte er sich mit dem Betreiber des "Zwergenparks Trusetag" in Südthüringen 2003 vor dem Landgericht Meiningen. Der Mann hatte vier Jahre zuvor stark betrunken auf dem Gelände Zwerge kaputt geschlagen, andere in einen Teich geworfen und Zwergenhäuser zerstört.


Haarschnitt:Kein Glück hatte ein unzufriedener Kunde mit seiner Schmerzensgeldklage gegen einen Friseur, der seine Haare statt um 2,5 um 5 Zentimeter gekürzt hatte. Das Landgericht Dortmund wies 2002 die Berufung zurück. Es habe weder eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch eine Körperverletzung vorgelegen. Schließlich seien dem Dortmunder die Haare nicht vollständig abrasiert worden.