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Aufgespießt Hausaufgaben für Streithähne

Ein Brandenburger Gericht fordert den Nachweis für ortsübliche Geräusche in einem Dorf.

09.05.2016, 23:01

Potsdam (dpa/vs) l Brandenburgs Justiz brütet über einem Rechtsstreit um krähende Hähne in einem 300-Seelen-Ort. Statt des erwarteten Urteils verkündete das Amtsgericht Brandenburg an der Havel am Montag einen Beschluss, wonach ein Hobbyzüchter im Dorf Zitz nachweisen muss, dass kein unzumutbarer Lärm von seinen Gockeln ausgeht. Ein Nachbar hatte sich von den bis zu acht Hähnen des Hofes gestört gefühlt und den Mann verklagt. Der Züchter muss nun belegen, dass die Hahnenschreie ortsüblich sind. Das könnte schwierig werden, denn es handelt sich um „Antwerpener Bartzwerge“ und die seltenen Zwerghühner Chabos – aus Japan.

Das Gericht setzte dem Züchter eine Frist von drei Wochen. Nach Angaben des örtlichen Geflügelzüchtervereins kommen auf die 300 Einwohner des Dorfes mehr als 140 Hähne. In seinem Beschluss geht der zuständige Amtsrichter dennoch davon aus, dass nach „vorläufiger Rechtsauffassung“ von dem Hof zumindest zeitweise eine wesentliche Beeinträchtigung des gegenüberliegenden Grundstücks des Klägers ausgeht. Der Landesvorsitzende des Geflügelzüchterverbandes ist sicher, dass der Verkehr auf dem Kopfsteinpflaster zwischen den Höfen der Kontrahenten wesentlich lauter sei als das Kikeriki.

Allerdings gab der Richter auch dem Kläger eine Aufgabe mit. Dieser muss nachweisen, wie viele Hähne sich zu bestimmten Zeiten auf dem Gelände aufgehalten haben.